Immobilienmakler
7. Dez. 2021

Sachkundenachweis für Immobilienmakler 2022

Sachkundenachweis für Immobilienmakler 2022

Hannes Herbst
Hannes Herbst

Sachkundenachweis für Makler und Verwalter

Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler ist ein Thema mit langer Geschichte: Häufig wurde seine Einführung diskutiert, dann aber durch die Weiterbildungspflicht ersetzt. Nun steht erneut zur Debatte, den Expertise-Nachweis für Makler und Immobilienverwalter einzuführen.

Was ist der Sachkundenachweis überhaupt und was besagt dieser?

Der Sachkundenachweis fordert, dass Makler und Verwalter von den Industrie- und Handelskammern der einzelnen Bundesländer geprüft werden. Insbesondere im Bereich der Makler ist eine anerkannte Berufsausbildung bisweilen kein Muss, sodass unter der Bezeichnung Immobilienmakler auch viele Quereinsteiger praktizieren, die sich ihr Wissen selbst angeeignet haben. Als Voraussetzung, um Makler zu werden, gelten derzeit Volljährigkeit und ein unbelastetes Führungszeugnis. Der Sachkundenachweis zielt darauf ab, einen einheitlichen Qualitätsstandard innerhalb der Branche zu etablieren und zu gewährleisten.

Zur Historie des Sachkundenachweises

Bereits 2016 wurde ein Gesetzesentwurf beschlossen, der die Nachweispflicht für Immobilienmakler obligatorisch machte. Das Gesetz des Bundesfinanzministerium wurde jedoch vom Nationalen Kontrollrat bemängelt, woraufhin es zurück an das Ministerium ging. In dem 2017 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz fand sich statt einer Nachweispflicht eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter. Diese neue Pflicht schreibt bis heute vor, dass Makler und Verwalter alle drei Jahre eine Weiterbildung mit einem Zeitumfang von 20 Stunden absolvieren müssen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht können Geldbußen in Höhe von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Neuheiten in Bezug auf den Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter

Mit dem aktuellen Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP kommt das Thema Sachkundenachweis erneut zur Sprache. In dem Vertrag wird ein „echte[r] Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter” gefordert. Mit der Einführung des Nachweises greifen die Ampel-Koalitionäre eine langjährige Forderung des IVDs, dem Immobilienverband Deutschland, auf, der sich wiederkehrend für einen rechtlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis ausgesprochen hatte. Jürgen M. Schick, Präsident des IVDs, begrüßt die neu eingeführte Nachweispflicht: „Vor dem Hintergrund, dass der Makler seine Kunden bei einer der für sie größten Investition ihres Lebens begleitet und berät, ist das eine gute Nachricht.”

Doch nicht nur für Makler soll die Nachweispflicht gelten. Auch Miet- und WEG-Verwalter sind von dem Gesetzesentwurf betroffen. Im Rahmen des am 01.12.2020 in Kraft getretenen WEG-Gesetzes wurde der Anspruch von Wohnungseigentümern auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt (§ 26a). Als zertifizierter Verwalter darf sich nur solcher bezeichnen, der „vor einer Industrie- und Handelskammer durch Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen, rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt”. Trotz dieser Reform wurde mit ihr kein verbindlicher Sachkundenachweis als Voraussetzung für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis als Verwalter eingeführt – das soll sich nun mit der Einführung des Sachkundenachweises ändern.

Weitere Einzelheiten zu Umsetzung sowie Ausgestaltung des Sachkundenachweises sind derzeit in Klärung. Über die nächsten Schritte und weitere Neuerungen halten wir Sie hier auf dem Laufenden.