Energetische Sanierung:
Welche Förderungen gibt es?
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Auf dem Weg zur Klimaneutralität spielt die energetische Sanierung von Wohnimmobilien eine bedeutende Rolle. Sie trägt nicht nur dazu bei, das Klima und die Umwelt zu schützen, sondern ermöglicht es Bewohnern zudem, Energiekosten einzusparen.
Um die energetische Sanierung voranzutreiben, stellt die Bundesregierung Eigentümern Fördermittel zur Verfügung. Ob Fenster, Dämmung oder Heizsystem – es gibt Förderungen für verschiedene Maßnahmen. Welche Förderungen es gibt und welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden, lesen Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
- Was wird gefördert?
- Wie bekomme ich eine Förderung?
- Wer kann mich dabei unterstützen?
- Welche Maßnahmen werden in welcher Höhe gefördert?
- Welche Unterlagen benötige ich?
Was wird gefördert?
Was wird gefördert?
Der Bund fördert verschiedene Maßnahmen im Rahmen der energetischen Sanierung. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Achtung: Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung) und für die Errichtung, den Umbau sowie die Erweiterung eines Gebäudenetzes erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).
Fossile Brennstoffe werden aktuell nicht mehr gefördert. Das bedeutet, für den Austausch eines alten Ölkessels gegen einen neuen sowie für den Austausch einer alten gegen eine neue Gaszentralheizung können keine Förderungen mehr beantragt werden.
Förderungen im Rahmen des iSFP Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme in dem ebenfalls geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) aufgeführt und wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, kann sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte („iSFP-Bonus“) erhöhen. Dafür ist jedoch die Einbindung eines Energieeffizienzexperten zwingend notwendig. Von dem iSFP-Bonus sind jedoch Sanierungsmaßnahmen im Fördersegment Wärmeerzeuger ausgenommen.
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Die Förderprogramme im Überblick
Die möglichen Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen setzen sich aus unterschiedlichen Förderungen zusammen. Die Boni können miteinander kombiniert werden, sind jedoch bei einem maximalen Fördersatz von 70 % gedeckelt.
- Grundförderung: Die Grundförderung steht allen privaten Hauseigentümern, Vermietern sowie Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen zur Verfügung und kann für alle Wohn- und Nichtwohngebäude genutzt werden. Die Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien werden zu 30 % gefördert. Maßnahmen zur energetischen Effizienzsteigerung bei bestehenden Heizungen oder sonstiger Anlagetechnik wird zu 15 % gefördert.
- iSFP-Bonus: Den iSFP-Bonus gibt es für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung. Kosten, die für diese Maßnahmen im individuellen Sanierungsfahrplan festgehalten wurden, werden mit 5 % gefördert.
- Innovationsbonus: Die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen wird zu 5 % gefördert.
- Fachplanung und Baubegleitung: Die Fachplanung der Sanierungsmaßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten kann zu 50 % unterstützt werden.
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Selbstnutzende Wohneigentümer können eine Förderungen für den schnellen Austausch einer fossilen Heizung bis 2028 in Höhe von 20 % in Anspruch nehmen. Anschließend wird der Fördersatz alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte gesenkt.
- Einkommensbonus: Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € jährlich können einen einkommensabhängigen Bonus von bis zu 30 % erhalten.
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden | Grundfördersatz | iSFP-Bonus | Effizienz-Bonus | Klima-geschwindigkeits-Bonus | Einkommens-Bonus | Fachplanung und Baubegleitung |
---|---|---|---|---|---|---|
Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz | 15 % | 5 % | 50 % | |||
Anlagetechnik (außer Heizung): Einbau / Austausch / Optimierung von Lüftungsanlagen, WG: Einbau "Efficiency Smart Home", NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung und Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme | 15 % | 5 % | 50 % | |||
Heizungstechnik: Solarkollektoranlagen | 30 % | 20 % | 30 % | |||
Heizungstechnik: Biomasseheizungen | 30 % | 20 % | 30 % | |||
Heizungstechnik: Wärmepumpen | 30 % | 5 % | 20 % | 30 % | ||
Heizungstechnik: Brennstoffzellenheizung | 30 % | 20 % | 30 % | |||
Heizungstechnik: Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien | 30 % | 20 % | 30 % | |||
Heizungstechnik: Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (ohne Biomasse) | 30 % | 20 % | 30 % | 50 % | ||
Heizungstechnik: Anschluss an ein Gebäudenetz | 30 % | 20 % | 30 % | 50 % | ||
Heizungstechnik: Anschluss an ein Wärmenetz | 30 % | 20 % | 30 % | |||
Heizungsoptimierung: Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden | 15 % | 5 % | 50 % |
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Lesen Sie in unserem Ratgeber, wie Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten können und welche Vorteile Sie in der Förderung davon haben.
Individueller Sanierungsfahrplan
Wie beantrage ich die Förderung?
Sie können eine Förderung entweder selbst oder mithilfe eines Expertens beantragen. Die Beantragung für Fördergelder im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen erfolgt über ein zweistufiges Online-Verfahren des BAFA. Die erste Stufe ist die Antragsstufe, welche den Prozess von der Antragstellung bis zum Zugang des Zuwendungsbescheids umfasst. Der Zuwendungsbescheid reserviert die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 24 Monaten. Vor Ablauf der Umsetzungsfrist kann der Antrag verlängert werden.
Die zweite Stufe ist die Verwendungsnachweisstufe. Hier werden die zu fördernden Maßnahmen umgesetzt. Ist die Maßnahme abgeschlossen und wurden alle Rechnungen der umsetzenden Fachunternehmen bezahlt, erstellt der Antragsteller den zugehörigen Verwendungsnachweis online im BAFA-Portal. Nach positiver Prüfung durch das BAFA wird der Festsetzungsbescheid erstellt und die Fördersumme ausgezahlt.
Die 5 Schritte zur Förderung
Schritt 1
- Einholung von Angeboten/Beauftragung des Energieeffizienz-Experte (EEE) zur Erstellung der technischen Projektbeschreibung
- Zusätzlich kann die Erstellung eines iSFP beantragt werden
- Der Energieeffizienz-Experte stellt Ihnen die sogenannte TPB-ID zur Verfügung, die Sie zur Beantragung des Förderantrags benötigen
Wichtig: Es dürfen noch keine Aufträge vergeben werden, weil die Auftragsvergabe vor Antragstellung als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt und eine Förderung verhindert.
Schritt 2
- Stellen Sie Ihren Antrag online beim BAFA unter www.bafa.de/beg
- Sie werden nach allen relevanten Informationen gefragt (gilt auch für Maßnahmen in Eigenleistung)
Hinweis: Im letzten Schritt erhalten Sie ein Passwort, welches Sie für die Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink für das BAFA-Portal benötigen, die Ihnen das BAFA nach dem Absenden Ihres Antrags zuschickt. Der Aktivierungslink muss binnen 7 Tagen bestätigt werden.
Schritt 3
- Auftragsvergabe und Beginn der Umsetzung der Maßnahmen
Schritt 4
- Nach Fertigstellung der Maßnahme, bezahlt der Antragsteller alle Rechnungen der eingesetzten Fachunternehmen. Danach kann der Verwendungsnachweis online im BAFA-Portal eingereicht werden.
Hinweis: Ist ein Energieeffizienzexperte eingebunden, muss er vor dem Einreichen des Verwendungsnachweises beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen, damit er Ihnen anschließend die TPN-ID zur Verfügung stellen kann, welche im Verwendungsnachweis abgefragt wird.
Schritt 5
- Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung
- Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet Ihnen diesen per Post zu und veranlasst die Auszahlung des gewährten Zuschusses über die Bundeskasse Trier.
Erfahren Sie mehr über die Förderungen des BAFA
Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr über die geförderten Sanierungen, den Zuschuss nach Heizsystem und förderfähige Kosten.
Zum Artikel
Wer unterstützt mich dabei?
Wer unterstützt mich dabei?
Ein Energieberater kennt die aktuellen Anforderungen bzgl. der energetischen Sanierung von Gebäuden, kann maßgeschneiderte Lösungen vorlegen und unterstützt Sie bei der Beantragung von Fördermitteln. Insbesondere wenn Sie beabsichtigen, Fördermittel des Bundes zu beantragen, sollten Sie eine professionelle Energieberatung durchführen, denn diese ist häufig Voraussetzung für die Ausschüttung der Fördergelder.
Erfahren Sie, wie ein Energieberater Sie unterstützt!
Energieberater beraten Sie hinsichtlich Energieeffizienz, Energieeinsparungen und energetischen Sanierungen. Sie unterstützen bei der Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen und der Beantragung von Förderungen.
Ratgeber lesen
Welche Unterlagen benötige ich?
Sowohl für die 1. Stufe der Förderbeantragung als auch für die 2. Stufe benötigen Sie diverse Unterlagen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Unterlagen für Stufe 1:
- Online-Antragsformular „Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen“ (dieses finden Sie unter www.bafa.de/beg im Bereich „Informationen zur Antragstellung")
- Lageplan der Gebäude (nur im Falle der Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes und / oder eines Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz)
Unterlagen für Stufe 2:
- Die „Bestätigung des antragsgemäßen Einsatzes und der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage“ (erhalten Sie durch das Einreichen des Verwendungsnachweises im BAFA-Portal)
- Rechnungen und Belege als Nachweis zu den Ausgaben der umgesetzten Maßnahmen (Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein)
- Die vom Antragsteller unterschriebene „Bestätigung wahrheitsgemäßer Angaben“
- Bei Wärmeerzeugern / Heizungstechnik ist zusätzlich die „Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung – Heizungstechnik“ einzureichen. Das Formular ist dem Zuwendungsbescheid als Anlage beigefügt und muss vom Fachunternehmen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durchgeführt, werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Der jeweilige Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis und einem formlosen Schreiben bestätigen.
Die positiven Effekte der energetischen Sanierung
Die positiven Effekte der energetischen Sanierung
Die energetische Sanierung einer Immobilie hat mehrere Vorteile. Durch eine bessere Dämmung und effizientere Heizsysteme kann die Energieeffizienz gesteigert und Energiekosten minimiert werden. Zudem haben energetische Sanierungen nachweislich einen positiven Effekt bei der Wertsteigerung der Immobilie. Schon einzelne Maßnahmen können eine relevante Wertsteigerung erzielen.
Mehr erfahrenEnergieberatung und energetische Sanierung
Wir unterstützen Sie als Eigentümer oder Käufer bei allen Fragen rund um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und den Möglichkeiten der energetischen Sanierung und Förderung. Sprechen Sie uns gerne dazu an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Energie-Check für eine erste Bewertung Ihrer möglichen Energiekosten-Einsparungen.
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