Grundstück online bewerten: Wie viel ist Ihr Grundstück wert?

Wie wird der Wert eines Grundstücks ermittelt und worauf müssen Sie achten? Alle Informationen lesen Sie in folgendem Artikel.

Grundstück bewerten, Quelle: iStock

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Ein Grundstück bewerten

Nicht nur Immobilien sondern auch Grundstücke können bewertet werden. Dabei spielen ähnliche Faktoren und Verfahren wie bei der Wertermittlung von Immobilien eine Rolle. Trotzdem gibt es einige Unterschiede zu beachten. Worauf es bei der Grundstücksbewertung genau ankommt, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann sollte ich mein Grundstück bewerten lassen?
  2. Wie ergibt sich der Grundstückswert?
  3. Was sind Mikro- und Makrolage?
  4. Welches Verfahren eignet sich für die Grundstücksbewertung?
  5. Wer kann mein Grundstück bewerten?
  6. Was kostet die Grundstücksbewertung?

1. Wann sollte ich mein Grundstück bewerten lassen?

Eine Grundstücksbewertung bietet sich in verschiedenen Situationen an. Ein häufiger Grund für die Wertermittlung eines Grundstücks ist ein geplanter Verkauf. Um das Grundstück wettbewerbsfähig auf dem Markt zu platzieren, sollte ein fundierter Angebotspreis ermittelt werden. Dafür kann der durch die Grundstücksbewertung ermittelte Verkehrswert ausschlaggebend sein. Was der Verkehrswert ist, erfahren Sie hier.

Darüber hinaus kann ein Grundstück im Rahmen einer Erbschaft bewertet werden. Einerseits möchte das Finanzamt den Wert feststellen, um die Erbschaftssteuer zu berechnen. (Tipp: Hier kann es hilfreich sein, sich eine zweite Meinung über einen selbst engagierten Gutachter einzuholen.) Andererseits hilft eine Grundstücksbewertung dabei, das Erbe zwischen mehreren Erben gerecht aufzuteilen. Ähnlich verhält es sich bei einer Scheidung: Ist ein Grundstück Teil der Besitz- und Vermögensaufteilung, sollte ebenfalls eine Grundstücksbewertung vorgenommen werden. Je nach Anlass werden dabei mitunter verschiedene Gutachten und Gutachter benötigt.

2. Wie ergibt sich der Grundstückswert?

Bei der Grundstücksbewertung wird zwischen Grundstückswert ohne Bebauung und Grundstückswert mit Bebauung unterschieden. Bei einer Bewertung achtet der Gutachter dabei vor allem auf folgende Faktoren: die Lage des Grundstücks (hier wird in Mikro- und Makrolage unterschieden), Größe und Zuschnitt des Grundstücks, die Bebaubarkeit der Grundstücksfläche, die Beschaffenheit von Grund und Boden, der Grad der Erschließung sowie etwaige Eigenheiten des Grundstücks.

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3. Was sind Mikro- und Makrolage?

Für die Einschätzung der Mikrolage ist der konkrete Standort des Grundstücks relevant. Das heißt, wie sieht die unmittelbare Nachbarschaft aus, handelt es sich um ein begehrtes Wohnviertel und ist das Grundstück gut angebunden? Außerdem spielen Einkaufsmöglichkeiten sowie Freizeit- und Kulturangebote in der Umgebung, aber auch Umwelteinflüsse eine Rolle. Befindet sich das Grundstück neben einer Autobahn mit entsprechender Geräuschkulisse, wird es höchstwahrscheinlich niedriger bewertet werden. Die Makrolage dagegen schließt die größere Region mit ein. Auch hier spielen Anbindung und Infrastruktur bei der Bewertung eine entscheidende Rolle.

4. Welches Verfahren eignet sich für die Grundstücksbewertung?

Um den Grundstückswert ermitteln zu können, wird meistens das Vergleichswertverfahren angewandt. Im Zuge des Verfahrens werden die Verkaufspreise ähnlicher Grundstücke in derselben Gegend verglichen. Je mehr Grundstücke und Werte für den Vergleich vorhanden sind, desto konkreter wird das Ergebnis. Die Vergleichswerte können beim örtlichen Gutachterausschuss angefragt werden. Sind nicht ausreichend Daten von vergleichbaren Grundstücken vorhanden, wird eine Ermittlung anhand des Bodenrichtwerts empfohlen. Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Quadratmeterpreis in einem bestimmten Gebiet an. Mehr über den Bodenrichtwert erfahren Sie hier.

5. Wer kann ein Grundstück bewerten?

Ähnlich wie bei Immobilienbewertungen können bei Grundstücksbewertungen auch verschiedene Gutachter engagiert werden. Es kommen freie Gutachter, vereidigte Sachverständige und staatlich anerkannte Sachverständige in Frage. Wenn ein Rechtsstreit vorliegt, sollte darauf geachtet werden, dass die Gutachten gerichtlich anerkannt werden. Das ist nur der Fall, wenn der Gutachter von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft wurde.

Soll das Grundstück verkauft werden, kann die Grundstücksbewertung durch einen Makler erfolgen. Dieser verfügt über langjährige Erfahrung und ist geübt darin, Grundstücke zu bewerten. Erfahrene Makler finden Sie zum Beispiel bei unserem Team von Evernest. Zwar versuchen auch Eigentümer regelmäßig, den Wert ihres Grundstücks einzuschätzen, da sie in der Regel aber nicht über denselben Kenntnisstand wie die Experten verfügen, ist dies eine ungenaue Methode, von der eher abgeraten wird.

6. Was kostet die Grundstücksbewertung?

Die Kosten für die Grundstücksbewertung hängen zunächst davon ab, ob ein Kurzgutachten oder ein Vollgutachten erstellt werden soll. Während ein Vollgutachten für rechtliche Auseinandersetzungen benötigt wird und mit 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswerts veranschlagt wird, ist für den Verkauf eines Grundstücks das Kurzgutachten völlig ausreichend. Dieses stellt eine kompaktere Form der Bewertung dar und kostet bis zu 500 Euro. Zusätzlich werden von Sachverständigen meistens noch Honorare berechnet. Diese sind von der Art des Auftrags und dem entsprechenden Gutachterbüro abhängig. Bei Evernest helfen Ihnen unsere Makler bei Ihrer Immobilienbewertung, unverbindlich und kostenlos.

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