Maklergebühren 2022: Welche Kosten fallen an?

Was genau sind Maklergebühren und wie unterscheiden sie sich von der Maklercourtage? Alle Informationen über anfallende Kosten und wer diese zahlen muss, lesen Sie in unserem Ratgeberinhalt zum Thema.

Ratgeber Maklergebühren, Quelle: Shutterstock

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Alles über die Maklergebühren

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, kann einen Makler beauftragen, um das Vorhaben in die Tat umzusetzen. Für seine Dienste erhält der Makler einen Lohn, die sogennante Maklerprovision bzw. Maklergebühr. Hier erfahren Sie, was Maklergebühren sind, wie hoch diese ausfallen können und wer sie bezahlen muss.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Gebühren fallen an, wenn ich einen Makler beauftrage?
  2. Was ist der Unterschied zwischen Maklerprovision und Maklercourtage?
  3. Wie hoch sind die Maklergebühren?
  4. Wie werden die Maklergebühren zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt?
  5. Kann ich Maklergebühren umgehen?

1. Welche Gebühren fallen an, wenn ich einen Makler beauftrage?

Viele Immobilienbesitzer entscheiden sich dazu, einen Makler zu beauftragen, wenn Sie eine Immobilie schnell und gewinnbringend verkaufen möchten. Wenn Sie einen Makler beauftragen und einen Maklervertrag mit ihm abschließen, fallen nicht sofort Kosten für Sie an. Erst wenn auf das Wirken des Maklers hin ein Kauf- oder Mietvertrag unterschrieben wurde, wird eine Maklerprovision bzw. -courtage fällig. Dies ist der Lohn, der ein Immobilienmakler bekommt, wenn er eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat. Je nach Art der Dienstleistung fällt die Höhe der Maklergebühren unterschiedlich aus.

Tip

Hinweis:

Der sogenannte Maklerlohn wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 652 geregelt. Nach dem Gesetz muss dieser Lohn für die Maklertätigkeit nur dann bezahlt werden, wenn die Maklertätigkeit nachweisbar zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags geführt hat. Hier lesen Sie den genauen Wortlaut der Gesetzgebung nach.

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2. Was ist der Unterschied zwischen Maklerprovision und Maklercourtage?

Die Begriffe Maklerprovision und Maklercourtage beschreiben beide die Gebühren, die für die Dienste eines Maklers anfallen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Höhe der Provision individuell verhandelbar ist, während die Höhe der Maklercourtage gesetzlich festgelegt wurde. Beim Immobilienverkauf wird der Makler durch die Maklerprovision, eine prozentuale Beteiligung am Verkaufspreis, entlohnt. Im Gegensatz dazu gilt die Maklercourtage hauptsächlich bei Vermietungen und orientiert sich an der Nettomonatskaltmiete. Egal welche Art der Dienstleistung Sie in Anspruch nehmen: Maklergebühren werden nur bei einer erfolgreiche Vermittlung fällig. Nur wenn die Arbeit eines Maklers zu einem Kauf- oder Mietvertrag führt, wird auch die Gebühr gezahlt.

Tip

Top Tipp:

Um mögliche Missverständnisse nach dem Verkaufs- oder Vermietungsprozess zu umgehen, sollten Sie einen Maklervertrag aufsetzten. Mehr Informationen zum Maklervertrag finden Sie in unserem Ratgeberartikel.

3. Wie hoch sind die Maklergebühren?

Viele Immobilienbesitzer scheuen davor zurück, einen Makler zu beauftragen, weil Sie hohe Kosten fürchten. Dabei sind Maklergebühren in vielen Fällen in Deutschland gesetzlich geregelt. Beispielsweise stehen dem Makler bei einer Immobilienvermietung per Gesetz zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (insgesamt 2,38 Nettokaltmieten) zu, wenn er die Immobilie erfolgreich vermittelt hat und ein Mietvertrag zustande kommt. Bei Immobilienverkäufen sieht dies zwar etwas anders aus, aber horrende Summen werden auch hier selten verlangt. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Vorgabe zur Höhe der Maklerprovision beim Immobilienverkauf. Sie können die Höhe der Provision also frei mit Ihrem Makler verhandeln. Um einen fairen Preis zu erhalten, wird sich aber in den meisten Fällen einfach an den üblichen regionalen Richtwerten orientiert. Sollten Sie darüber nachdenken, einen Makler zu kontaktieren, steht Ihnen unser Maklerteam gerne zur Seite.

Regionale Richtwerte der Maklergebühren beim Immobilienverkauf

BundeslandProzentsatz Maklerprovision
Baden-Württemberg7,14 %
Bayern7,14 %
Berlin7,14 %
Brandenburg7,14 %
Bremen5,95 %
Hamburg6,25 %
Hessen5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %
Niedersachsen7,14 % oder 4,76 – 5,95 %
Nordrhein-Westphalen7,14 %
Rheinland-Pfalz7,14 %
Saarland7,14 %
Sachsen7,14 %
Sachsen-Anhalt7,14 %
Schleswig-Holstein7,14 %
Thüringen7,14 %

4. Wie werden die Maklergebühren zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt?

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchten, sollten Sie das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf beachten. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt, dass der Verkäufer einer Immobilie mindestens 50 Prozent der Maklerkosten übernehmen muss. Dies gilt jedoch nur für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen, nicht aber für den Verkauf von Mehrfamilienhäusern oder Grundstücken. Soll eine Immobilie vermietet werden, gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Dieses besagt, dass der Auftraggeber in jedem Fall auch die Gebühren für den Makler übernehmen muss. Wenn Sie also einen Makler beauftragen, um beispielsweise neue Mieter für Ihre Wohnung zu finden, müssen Sie ihm bei erfolgreicher Vermittlung die gesetzlich geregelten 2,38 Nettokaltmieten bezahlen.

Maklerprovision bei der Immobilienvermietung Sie vermieten eine Wohnung für 2000 Euro kalt im Monat. Per Gesetz gilt, dass Sie dem Makler zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer, insgesamt also 2,38 Kaltmieten, als Provision bezahlen müssen. Wenn Sie den Makler für die Vermietung beauftragt haben, müssen Sie ihm somit 4760 Euro überweisen.

5. Kann ich Maklergebühren umgehen?

Sie können sich natürlich auch gegen einen Verkauf oder eine Vermietung mit Makler entscheiden und Ihre Immobilie privat veräußern. In diesem Fall entfallen die Maklergebühren. Das bedeutet aber auch, dass Sie all die umfangreichen und zeitaufwendigen Aufgaben selbst übernehmen müssen, Ihnen dazu aber wohlmöglich die nötige Expertise fehlt, um ihr Vorhaben erfolgreich in die Tat umzusetzen. Wenn Sie einen Makler beauftragen, müssen Sie diesen auch fair entlohnen, wenn er Ihnen einen passenden Käufer oder Mieter vermittelt hat. Aber in vielen Fällen können Sie Maklergebühren von der Steuer absetzen: Bei einer Immobilienvermietung können Vermieter sowie Mieter die Provision als Werbekosten absetzten. Als Verkäufer einer Immobilie geht das nur, wenn Sie ein Mietobjekt verkaufen und direkt ein anderes, neues Mietobjekt erwerben.

Tip

Top Tipp:

Beachten Sie zudem, dass Maklergebühren nur dann gezahlt werden müssen, wenn die Maklertätigkeiten nachweislich zum Kaufvertrag geführt haben. Ist dies nicht der Fall, entfällt die Pflicht zur Zahlung des Maklerlohns.

Hamburg Hafencity Ericusspitze, copyright:AndreasKreutzer

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