Wohnung verkaufen 2022: So erzielen Sie den besten Preis

Eine Wohnungsverkauf ist ein aufwendiges Unterfangen. Worauf Sie achten sollten und wie Sie den besten Preis erzielen, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Berlin WiImersdorf Charlottenburg Fassade Wohnen, Quelle: Shutterstock

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Wohnung verkaufen: So geht's richtig

Wer eine Wohnung verkaufen möchte, wird vor vielerlei Fragen gestellt. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zum Verkauf einer Wohnung in diesem Artikel beantwortet.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Besonderheiten sind bei dem Verkauf einer Wohnung zu beachten?
  2. Was ist das gesetzliche Vorkaufsrecht?
  3. Welche Unterlagen brauche ich, um eine Wohnung zu verkaufen?
  4. Wie ermittle ich den passenden Angebotspreis für meine Wohnung?
  5. Wie finde ich einen geeigneten Käufer für meine Wohnung?
  6. Worauf sollte ich achten, bevor ich einen Kaufvertrag unterschreibe?

1. Welche Besonderheiten sind bei dem Verkauf einer Wohnung zu beachten?

Wohnungen werden oft vermietet verkauft. In der Regel ist es allerdings gewinnbringender, eine Immobilie zu verkaufen, die nicht vermietet ist, da die neuen Eigentümer freier in ihrer Entscheidung sind, was sie mit der Immobilie machen wollen. Da Eigentumswohnungen Teil eines Wohnhauses sind, muss der Verkäufer – anders als bei dem Verkauf eines Hauses oder eines Grundstücks – auch die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft berücksichtigen. Zudem verkaufen Sie nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch das Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum des Gebäudes. Achten Sie deshalb auch auf den Zustand des Gemeinschaftseigentums, bevor Sie eine Wohnung verkaufen.

Gemeinschaftseigentum: Was gehört der Hausgemeinschaft gemeinsam?

  • Dach
  • Treppenhaus und Flure
  • Eingangstür und ggf. Gegensprechanlage
  • Decken und Fundament
  • Außenwände und tragende Innenwände
  • Aufzüge
  • Heizungs- und Versorgungsleitungen
  • Außenanlagen des Gebäudes
  • Garagen
  • Parkplätze
  • ggf. Gemeinschaftsräume
Evernest, Immobilienmakler, Berlin, Nachbarschaft
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2. Was ist das gesetzliche Vorkaufsrecht?

Ein Vorkaufsrecht ist das Recht einer Person, eine Immobilie zu kaufen, bevor diese auf dem Markt angeboten wird. Dieses Recht gilt hauptsächlich für den Mieter einer Wohnung. Auch wenn es für Sie vielleicht interessant sein könnte, Ihre Wohnung an Nachbarn zu verkaufen, greift das Vorkaufsrecht hier nicht. Allerdings haben auch Mieter nicht immer ein Vorkaufsrecht. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und der Mieter somit der Erstkäufer der Wohnung ist. Außerdem sind im Falle einer Erbschaft auch die Miterben in einer Erbengemeinschaft zum Vorkauf berechtigt. In besonderen Fällen, wie zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden, können auch Gemeinden und Bundesländer ein Vorkaufsrecht beanspruchen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Gesetzgebung

  • Vorkaufsrecht von Mietern: § 577 BGB
  • Vorkaufsrecht ggü. dem Verkäufer: § 2023 BGB
  • Vorkaufsrecht für Gemeinden: § 24 des Baugesetzbuches (BauGB)
  • Vorkaufsrecht für Bundesländer: § 22 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) (unterschiedliche Regelungen im jeweiligen Bundesland)

3. Welche Unterlagen brauche ich, um eine Wohnung zu verkaufen?

Wer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, muss einige Dokumente bereithalten. Manche dieser Dokumente, wie zum Beispiel der Energieausweis und der Grundbuchauszug, müssen im Vorhinein beantragt werden. Außerdem kommt hinzu, dass für die Beschaffung einiger Unterlagen Kosten entstehen können. Informieren Sie sich hier, um mehr über die Kosten bei einem Immobilienverkauf zu erfahren.

4. Wie ermittle ich den passenden Angebotspreis für meine Wohnung?

Der erste Schritt zum erfolgreichen Verkauf Ihrer Wohnung ist es, einen passenden Angebotspreis festzulegen. Dafür lohnt es sich, zunächst den Wert Ihrer Wohnung ermitteln zu lassen. Wertgutachten können von einem Immobiliengutachter oder Ihrem Makler ausgestellt werden. Da ein Wertgutachten eines Immobiliengutachters allerdings in der Regel sehr kostspielig ist, lohnt es sich, einen Makler damit zu beauftragen. Das Expertenteam von Evernest übernimmt die Immobilienpreisermittlung für Sie und berät Sie zudem bezüglich eines passenden Angebotspreises.

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5. Wie finde ich einen geeigneten Käufer für meine Wohnung?

Bevor Sie Ihre Wohnung auf dem Markt anbieten, sollten Sie sich überlegen, an welchen Kundenkreis Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten. Fragen Sie sich: Wer könnte meine Wohnung besonders ansprechend finden? Welche Vorzüge hat meine Wohnung und wer ist die ideale Zielgruppe? Wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung in einer ruhigen Lage mit vielen Spielplätzen und einer Schule direkt um die Ecke verkaufen wollen, bietet es sich an, junge Familien anzusprechen. Wenn Sie die Zielgruppe bestimmt haben, können Sie ein passendes Immobilienexposé erstellen und den Verkaufsprozess starten.

Top-Tipp: Informieren Sie auch die Nachbarschaft von Ihrer Verkaufsabsicht. In einigen Fällen sind Ihre Nachbarn schon lange daran interessiert, in der Gegend eine Eigentumswohnung zu erwerben und melden sich rasch bei Ihnen.

6. Worauf sollte ich achten, bevor ich einen Kaufvertrag unterschreibe?

Bevor Sie einen Kaufvertrag mit dem Käufer unterschreiben, achten Sie darauf, dass Sie deren Bonität geprüft haben. Danach steht dem Aufsetzen eines Kaufvertrags nichts mehr im Wege. Damit alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, formuliert meist der Notar den Kaufvertrag für Sie. Während Sie die Bedingungen des Kaufvertrags mit dem Käufer selbst verhandeln sollten, ist ein Notar hingegen zwingend notwendig, um den Verkauf der Wohnung abzuwickeln. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag offiziell und kümmert sich nach dem Notartermin um eine entsprechende Änderung im Grundbuch. Weitere Informationen zum Notartermin und dem Kaufvertrag finden Sie hier.

Top-Tipp: Besprechen Sie sich mit dem Käufer, bevor der Notar beauftragt wird, um einen Kaufvertrag aufzusetzen. Dies erspart Ihnen im Nachhinein oft Zeit und Kosten, die durch spätere Änderungen entstehen können.

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