Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf?

Ob für die Beschaffung der Unterlagen, den Notar, den Makler oder die Steuern – ein Immobilienverkauf kostet Geld. In unserem Ratgeber erfahren Sie alles was Sie wissen müssen.

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Das kostet ein Immobilienverkauf

Ob für die Beschaffung der Unterlagen, den Notar, den Makler oder die Steuern – ein Immobilienverkauf kostet Geld. In diesem Artikel haben wir mögliche Kosten aufgelistet, die auf Sie zukommen können, wenn Sie eine Immobilie verkaufen. Außerdem beraten wir Sie, wie Sie einige davon umgehen können.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was kostet ein Energieausweis?
  2. Was kostet ein Wertgutachten?
  3. Was kostet ein Grundbuchauszug?
  4. Wie hoch ist die Maklerprovision?
  5. Wer zahlt die Notarkosten?
  6. Welche Steuern fallen bei einem Immobilienverkauf an?
  7. Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

1. Was kostet ein Energieausweis?

Seit 2009 gilt eine Energieausweispflicht für Eigentümer. Dies bedeutet, dass der Verkäufer spätestens bei dem Besichtigungstermin mit Interessenten einen Energieausweis vorlegen muss. Dabei gibt es zwei verschiedene Arten des Energieausweises: Zum einen gibt es den Verbrauchsausweis, der auf dem erfassten Energieverbrauch der letzten drei Jahre basiert. Dieser kostet 50 bis 80 Euro. Zum anderen gibt es den Bedarfsausweis, der von einem Fachmann durch eine technischen Analyse der Energiemenge und Begebenheiten ausgestellt wird. Dieser kostet in der Regel rund 300 Euro. Welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie brauchen, erfahren Sie hier.

Top-Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Energieausweis für Ihr Haus, denn sonst drohen Ihnen hohe Strafen. Nach der Energiesparverordnung kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn der Energieausweis nicht rechtzeitig vorliegt oder es nicht der richtige ist.

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2. Was kostet ein Wertgutachten?

Um einen passenden Verkaufspreis für Ihre Immobilie festzulegen, macht es Sinn, den Wert Ihrer Immobilie professionell schätzen zu lassen. Immobilienmakler oder offizielle Gutachter können diese Immobilienbewertung durchführen. Während ein Vollgutachten bei einem Immobiliengutachter 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswerts kostet, liegt der Preis eines Kurzgutachtens bei 100 bis 500 Euro. Wenn Sie diese Kosten umgehen möchten, beauftragen Sie am besten einen Immobilienmakler. Die Immobilienexperten von Evernest übernehmen diese Aufgabe kostenlos für Sie. Kontaktieren Sie uns hier und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

3. Was kostet ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist ein Auszug aus dem Grundbuch, in dem die Eigentumsverhältnisse von allen Grundstücken in Deutschland vermerkt sind. Hier finden Sie Informationen zu liegenden Lasten, wie Hypotheken und Grundschulden, aber auch zu Rechten, wie dem Vorverkaufsrecht, die mit dem Eigentum verbunden sind. Außer in Baden-Württemberg, wo die Gemeinde für das Ausstellen des Grundbuchauszugs zuständig ist, kann dieser in allen anderen Bundesländern bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Ein beglaubigter Auszug kostet 20 Euro, ein einfacher Auszug nur 10 Euro.

Top-Tipp: Der Grundbuchauszug wird rund zwei Wochen nach Beantragung per Post zugestellt. Wenn es schnell gehen muss, kann man den Grundbuchauszug beim Notar beantragen, dieser kann den Auszug über einen elektronischen Zugang in wenigen Minuten bekommen.

4. Wie viel kostet mich die Maklerprovision?

Viele Verkäufer entscheiden sich dafür, einen Immobilienmakler zu beauftragen, um Immobilien erfolgreicher zu verkaufen. Für seinen Service bekommt der Makler einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises als Provision gezahlt. Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar, jedoch orientiert sie sich normalerweise an den regional üblichen Maklerprovisionen. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt zudem ein neues Gesetz zur Aufteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer. Demnach dürfen dem Käufer einer Immobilie nur noch maximal 50 Prozent der Maklercourtage in Rechnung gestellt werden. Den Rest muss derjenige bezahlen, der den Makler beauftragt hat. Die neue Regelung gilt allerdings nur für Wohnungen, Einfamilien- und Doppelhäuser, nicht aber für unbebaute Grundstücke, Neubauwohnungen oder Mehrfamilienhäuser.

Mann arbeitet am Laptop, Quelle: iStock
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5. Wer zahlt die Notarkosten?

Um den Verkauf einer Immobilie rechtskräftig abzuwickeln, muss ein Notar beauftragt werden. Dieser setzt einen rechtssicheren Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer auf und kümmert sich nach dem Notartermin darum, dass alle rechtlichen Schritte erfüllt werden. Ein Notar kostet in der Regel rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Wenn ein Haus zum Beispiel für 300.000 Euro verkauft wird, bekommt der Notar 4500 Euro. Diese Summe wird allerdings vom Käufer übernommen, da der Käufer den Notar aussucht und ihn beauftragt, den Verkauf rechtlich abzuwickeln.

Top-Tipp: Auch wenn der Notar vom Käufer bezahlt wird, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, die Wünsche und Anmerkungen beider Parteien zu berücksichtigen. Machen Sie sich deswegen also keine Sorgen.

6. Welche Steuern fallen beim Immobilienverkauf an?

Bei jedem Immobilienverkauf fallen Steuern an. Allerdings werden bei dem gewerblichen Immobilienhandel andere Steuern fällig als bei einem privaten Verkauf. Ein Immobilienverkauf wird vom Finanzamt als gewerblich eingestuft, wenn drei oder mehr Immobilien innerhalb von fünf Jahren verkauft werden. Bei gewerblichem Immobilienhandel fällt eine Gewerbesteuer für den Verkäufer an, die wie folgt berechnet wird: Verkaufsgewinn x 3,5 x kommunaler Hebesatz. Bei privaten Immobilienverkäufen kann für den Verkäufer eine Spekulationssteuer anfallen. Diese wird berechnet, wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre in Ihrem Besitz war. Wenn Sie bei dem Verkauf Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks beispielsweise einen Gewinn von 30.000 Euro erzielen und normalerweise 40 Prozent Einkommensteuer zahlen, müssen Sie 12.000 Euro Spekulationssteuer bezahlen.

Top-Tipp: Der Verkauf einer eigengenutzten Immobilie ist von der Spekulationssteuer befreit. Demnach entfällt die Spekulationsfrist von zehn Jahren, wenn der Eigentümer selbst, die kindergeldberechtigten Kindern oder der Ehe- oder Lebenspartner die letzten zwei Jahre vor dem Verkauf in der Immobilie gewohnt haben.

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7. Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens. Wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben, um die Immobilie zu erwerben und diesen noch nicht abbezahlt haben, können Sie diesen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen. Als Ausgleich dafür fordert Ihre Bank dann, als eine Art Schadensersatz, die Vorfälligkeitsentschädigung. Durchschnittlich müssen rund 11 Prozent des Restbetrages des Darlehens als Vorfälligkeitsentgelt erbracht werden. Wenn Sie also noch einen großen Betrag von Ihrem Darlehen tilgen müssen, kann die Vorfälligkeitsentschädigung sehr teuer werden. Allerdings gibt es einige Wege, diese Zahlung zu umgehen. Ihr Evernest-Immobilienmakler berät Sie dahingehend gerne. Kontaktieren Sie uns noch heute!

Top-Tipp: Wenn Sie einen Vertrag mit langer Zinsbindung abgeschlossen haben, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Gemäß § 489 BGB kann ein Baukredit mit Festzins nämlich in jedem Fall nach zehn Jahren gekündigt werden.

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