Grundbuchauszug beantragen: Kosten, Ablauf & häufige Fragen
Wer seine Wohnung oder sein Haus verkaufen möchte, benötigt einen Auszug aus dem Grundbuch. Erfahren Sie, wo Sie den Auszug beantragen, wann er benötigt wird und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Grundbuch?
- Was ist ein Grundbuchauszug?
- Wann braucht man einen Grundbuchauszug?
- Beispiel: Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?
- Wo und wie fordert man einen Grundbuchauszug an?
- Was sind die Kosten für einen Grundbuchauszug?
- Wer hat das Recht zur Einsicht in das Grundbuch?
- Wo fordert man einen Grundbuchauszug an?
- Wie fordert man einen Grundbuchauszug an?
- In welchem Fall ist ein beglaubigter Grundbuchauszug notwendig?
1. Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch in Deutschland ist ein öffentliches Verzeichnis, das die Rechts- und Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken festhält. Es umfasst alle bebauten und unbebauten Grundstücke eines Gemeindebezirks. Im Grundbuchblatt jedes Grundstücks sind Angaben zur Lage sowie zu Rechten und Lasten wie Hypotheken enthalten. Jedes Bauland unterliegt der Grundbuchpflicht, sodass das Grundbuch ein vollständiges Verzeichnis aller Grundstücke und deren Eigentümer umfasst. Da es in Deutschland zahlreiche Grundbücher gibt, ist das jeweilige Grundbuch normalerweise beim Grundbuchamt des Amtsgerichts hinterlegt.
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2. Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält alle Eintragungen, die zu einem Grundstück im Grundbuch vermerkt sind. Dieser Auszug wird bei Immobilienverkäufen, Beleihungsprüfungen oder im Erbfall benötigt. Der Aufbau des Grundbuchs folgt einem festen Muster, das durch die deutschen Rechtsvorschriften vorgegeben wird. Wie das konkret aussieht, schauen wir uns im nächsten Abschnitt an.
3. Wann braucht man einen Grundbuchauszug?
Man braucht einen Grundbuchauszug bei:
- Immobilienverkauf
- Beleihungsprüfung
- Erbfall
3.1 Immobilienverkauf
Wer seine Immobilie verkauft, muss einen Auszug aus dem Grundbuch vorweisen können. Nur auf diesem Wege lässt sich beweisen, dass der Verkäufer auch rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie ist und somit das Recht auf einen Verkauf hat. Aus diesem Grund ist der Auszug auch für Kaufinteressenten wichtig, weil er Aufschluss über die rechtmäßigen Eigentumsverhältnisse gibt. Durch den Grundbuchauszug wird bestätigt, dass keine Rechte von Dritten auf der Immobilie lasten. Übrigens: Nicht nur gegenüber dem Käufer muss die Eigentümerschaft bewiesen werden. Auch der Notar verlangt im Rahmen des Immobilienverkaufes einen beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch.
3.2 Beleihungsprüfung
Im Falle einer Immobilienfinanzierung wird im Zuge der Beleihungsprüfung durch die Bank ein beglaubigter Grundbuchauszug fällig. Bei einer solchen Beleihungsprüfung wird geprüft, ob der von den Kunden angebotene Wert der Sicherheiten mindestens dem Wert des Darlehens entspricht. Der Grundbuchauszug ist also für die Vergabe eines Immobilienkredits notwendig, da er Auskunft über die Grundschuld gibt, über die der Kredit im Normalfall abgesichert wird. Wird der Kredit gewährt, bestehen die Banken darauf, an der ersten Rangstelle des Grundbuchs eingetragen zu werden. So können sie bei einer möglichen Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden.
3.3 Erbfall
Wer eine Immobilie erbt, dem ist ein Blick in das Grundbuch nur zu empfehlen, da die Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten, nun in Verantwortung der Erben liegen.
4. Beispiel: Wie sieht ein Grundbuchauszug aus
Ein Grundbuchauszug ist in mehrere klar strukturierte Abschnitte unterteilt, die eine Übersicht über die wesentlichen Details bieten. Die vorgeschriebenen Bestandteile eines Grundbuchauszugs sind:
-
Aufschrift: Die Aufschrift, auch Deckblatt genannt, umfasst Angaben wie das zuständige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk und die fortlaufende Aktennummer des Blattes des Grundbuchs. Auch die Umschreibungs- und Schließungsvermerke gehören zur Aufschrift.
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Bestandsverzeichnis: In diesem Bereich stehen die Angaben zum Grundstück, wie die Lage des Baulands und Größe der Immobilie. Neben der Flurnummer ist auch die Gemarkung im Bestandsverzeichnis zu finden.
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1. Abteilung: In der ersten Abteilung werden nähere Informationen zu den Eigentümern gelistet. Gibt es mehrere Eigentümer, werden die Anteile prozentual angegeben. Wird eine Immobilie verkauft oder wechselt auf andere Art den Besitzer, muss der Eintrag ins Grundbuch geändert werden.
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2. Abteilung: In diesem Abschnitt des Grundbuchs sind alle Lasten und Beschränkungen (bis auf die Grundpfandrechte) eines Grundstücks aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel Rentenschulden oder Hypotheken.
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3. Abteilung: In der letzten Abteilung werden die Grundpfandrechte festgehalten. Das sind zum Beispiel Rentenschulden oder Hypotheken.
Übrigens: Jedes Grundstück eines Bezirks besitzt ein eigenes Grundbuchblatt in den jeweiligen Sparten des Grundbuchs.
5. Wo und wie kann man einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern?
Ein Grundbuchauszug kann beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsicht besteht. Der Antrag wird beim zuständigen Grundbuchamt gestellt, das als Registergericht am Amtsgericht angesiedelt ist. In den meisten Bundesländern sind die Amtsgerichte für die Grundbücher in ihrem Bezirk zuständig, während in Baden-Württemberg einige Grundbuchämter noch bei den Gemeinden angesiedelt sind. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Bei einem schriftlichen Antrag sollten die genaue Bezeichnung des Grundstücks, der Grundbuchbezirk und die Blattnummer, mindestens aber die Adresse angegeben werden. Bei einer mündlichen Antragstellung im Amtsgericht sollten Personalausweis und Meldebescheinigung vorgelegt werden. Wer nicht der Eigentümer ist, muss sein berechtigtes Interesse, z. B. durch einen Miet- oder Kaufvertrag, nachweisen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa 14 Tage.
6. Was sind die Kosten für einen Grundbuchauszug?
Beim Beantragen eines Grundbuchauszugs entstehen Kosten. Die Preise für einen Grundbuchauszug sind gesetzlich geregelt. Demnach kostet ein beglaubigter Auszug 18 bis 20 Euro, ein unbeglaubigter nur 10 Euro. Kosten können gespart werden, wenn bereits ein aktueller (maximal sechs Monate alter) Auszug vorliegt. Die Gebühren, die für die Eintragung des neuen Immobilieneigentümers ins Grundbuch anfallen, bezahlt in der Regel der Käufer. Der Immobilienverkäufer hingegen trägt die Kosten für das Löschen einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld oder Hypothek.
Kann man einen Grundbuchauszug auch kostenlos erhalten?
In der Regel ist es nicht möglich, einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn man als Eigentümer direkt Einsicht in das Grundbuch nehmen möchte, ohne einen Auszug zu beantragen, da die Einsichtnahme in einigen Fällen kostenlos ist. Allerdings bleibt der schriftliche Auszug kostenpflichtig.
7. Wer hat das Recht zur Einsicht in das Grundbuch?
Da die Inhalte des Grundbuchs Auskunft über sensible Informationen wie Vermögensverhältnisse der Eigentümer geben, wird ein Einblick in das Grundbuch nicht jedem gewährt. Zum Schutz der Informationen muss berechtigtes Interesse bestehen und gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn:
- Notare, Gerichte, Makler, Behörden sowie Vermessungsingenieure einen Auszug anfordern
- potenzielle Käufer, die durch einen Vorkaufsvertrag belegen können, dass sie beabsichtigen, Bauland oder eine Immobilie zu kaufen, sich informieren wollen
- Sie Besitzer der betreffenden Immobilie sind
- eine Bank sich vor Vergabe eines Kredits informieren will
- ein Mieter sich versichern will, dass der Vermieter tatsächlich Eigentümer ist
- Gläubiger des Eigentümers einen Vollstreckungstitel haben und eine Zwangsversteigerung des entsprechenden Objekts veranlassen wollen
8. Kann man einen Grundbuchauszug auch online beantragen?
Wer nicht viel Zeit hat und sich den Weg zum Amt sparen will, kann den Antrag auch online über das jeweils für das Bundesland zuständige Justizportal stellen. Eine Online-Einsicht ins Grundbuch erfolgt dann nach eingehender Prüfung.
9. Wie fordert man einen Grundbuchauszug an?
Prinzipiell gilt: Die Einrichtung, der Sie den Grundbuchauszug vorlegen müssen, entscheidet, ob eine beglaubigte Version notwendig ist. Beim beglaubigten Grundbuchauszug wird vom Amt bestätigt, dass es sich um keine Fälschung handelt. Während einem Mieter, der die Eigentumsverhältnisse der Wohnung überprüfen will, auch ein unbeglaubigter Auszug ausreichen wird, verlangt die Bank im Rahmen der Beleihungsprüfung einen beglaubigten Grundbuchauszug. Auch beim Verkauf einer Immobilie wird ein beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch verlangt.
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