Maklerprovision 2022: Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Maklerprovision wird die Gebühr genannt, die für die Vermittlungstätigkeit eines Immobilienmaklers fällig wird. Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen.

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Maklerprovision

Mit der Maklerprovision, auch Courtage genannt, wird die Gebühr bezeichnet, die ein Immobilienmakler für die vermittelnden Tätigkeiten beim Immobilienverkauf oder bei der Immobilienvermietung erhält. Im unserem Ratgeber erfahren Sie, wie hoch diese Gebühr ausfallen kann, wie die genaue Summe berechnet wird, wer die Maklerprovision bezahlen muss und ob Sie diese Kosten von der Steuer absetzten können.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist eine Maklerprovision?
  2. Was kostet ein Makler?
  3. Wie lässt sich die Maklerprovision berechnen?
  4. Wer bezahlt die Maklerprovision?
  5. Zu welchem Zeitpunkt muss die Maklerprovision überwiesen werden?
  6. Kann ich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?
  7. Wann darf ein Makler eine Provision verlangen?

1. Was ist eine Maklerprovision?

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, kann es sehr sinnvoll sein, die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen. Für seine Dienste erhält der Makler eine Bezahlung. Die Maklerprovision (auch Maklergebühr oder Maklercourtage genannt) ist somit der Lohn, den ein Immobilienmakler bekommt, wenn er eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat. Beim Immobilienverkauf bekommt der Makler einen Prozentsatz des Verkaufspreises, bei einer Vermietung orientiert sich die Höhe des Lohns an der Nettokaltmiete. Für Sie als Verkäufer oder Vermieter wird diese Gebühr immer dann fällig, wenn ihr Vorhaben in die Tat umgesetzt wurde. Der Makler erhält seinen Lohn nämlich erst, nachdem der Kauf- oder Mietvertrag unterschrieben wurde.

Fälle in denen keine Maklerprovision verlangt werden darf:

  • bei Sozialwohnungen
  • Der Makler ist selbst Eigentümer der Wohnung.
  • Verlängerung oder Erneuerung eines Mietvertrags
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2. Was kostet ein Makler?

Die Höhe der Maklerprovision ist abhängig von der Art der Dienstleistung, die Sie in Anspruch genommen haben. Bei einer Immobilienvermietung stehen dem Makler per Gesetz bei einer erfolgreichen Vermittlung zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (insgesamt 2,38 Nettokaltmieten) zu. Bei Immobilienverkäufen sieht dies etwas anders aus. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Vorgabe zur Höhe der Maklerprovision beim Immobilienverkauf. Das bedeutet, dass Sie die Höhe der Provision mit dem Makler frei verhandeln können. Um einen fairen Preis zu erhalten, können Sie sich an regionalen Richtwerten orientieren.

Übliche Maklerprovision je nach Bundesland

BundeslandProzentsatz Maklerprovision
Baden-Württemberg7,14 %
Bayern7,14 %
Berlin7,14 %
Brandenburg7,14 %
Bremen5,95 %
Hamburg6,25 %
Hessen5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %
Niedersachsen7,14 % oder 4,76 – 5,95 %
Nordrhein-Westfahlen7,14 %
Rheinland-Pfalz7,14 %
Saarland7,14 %
Sachsen7,14 %
Sachsen-Anhalt7,14 %
Schleswig-Holstein7,14 %
Thüringen7,14 %
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3. Wie lässt sich die Maklerprovision berechnen?

Bei einer Immobilienvermietung lässt sich die Maklerprovision besonders schnell berechnen: Nehmen Sie die vereinbarte Nettomonatskaltmiete multiplizieren diese mit 2,38 (2 x Nettomonatskaltmiete x Mehrwertsteuer). Vermieten Sie eine Wohnung, beispielsweise für 1000 Euro, müssen Sie dem Makler eine Maklerprovision von 2380 Euro zahlen. Bei einem Immobilienverkauf beträgt die Maklerprovision einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises und lässt sich daher auch sehr leicht berechnen. Sie multiplizieren einfach den Kaufpreis, den Sie vom Käufer erhalten haben und multiplizieren ihn mit dem Prozentsatz, den Sie im Vorfeld mit Ihrem Makler verhandelt haben.

Maklerprovision beim Immobilienverkauf Sie verkaufen eine Wohnung in Berlin für 400.000 Euro. Mit dem Makler hatten Sie sich vorher auf die ortsübliche Provision von 7,14 % geeinigt. In diesem Fall beträgt die Maklergebühr 28.560 Euro.

4. Wer bezahlt die Maklerprovision?

Für Immobilienvermietungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, das besagt, dass der Auftraggeber in jedem Fall auch die Gebühren für den Makler übernehmen muss. Wenn Sie also einen Makler beauftragen, um beispielsweise neue Mieter für ihr Einfamilienhaus zu finden, müssen Sie ihm die gesetzlich geregelten 2,38 Nettokaltmieten bezahlen. Dies gilt allerdings natürlich nur dann, wenn es zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt. Bei einem Immobilienverkauf sieht das etwas anders aus. Hier können die Kosten zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Die Aufteilung der Maklerprovision ist allerdings seit dem 23. Dezember 2020 auch gesetzlich geregelt. Per Gesetz muss der Verkäufer einer Immobilie jetzt mindestens die Hälfte der anfallenden Kosten bezahlen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für den Verkauf von Mehrfamilienhäusern oder Grundstücken. Weitere Informationen zu dieser gesetzlichen Neuteilung der Maklerprovision finden Sie in unserem Ratgeber.

Beispiel: Aufteilung der Maklerprovision beim Immobilienverkauf Sie verkaufen eine Wohnung in Berlin für 400.000 Euro. Bei einer üblichen Vereinbarung von 7,14 % beträgt die Maklerprovision dann 28.560 Euro. Gesetzlich geregelt ist, dass Sie als Verkäufer mindestens die Hälfte der Provision, also 14.280 Euro, an den Makler bezahlen müssen.

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5. Zu welchem Zeitpunkt muss die Maklerprovision überwiesen werden?

Grundsätzlich wird die Maklerprovision erst fällig, wenn ein notarieller Kauf- oder Mietvertrag unterzeichnet wurde. Denn nur bei einer erfolgreichen Vermittlung erhält der Makler seinen verdienten Lohn. Wann genau Sie die Maklerprovision bezahlen müssen, hängt von der Vereinbarung im Maklervertrag an. Im Normalfall wird Ihnen eine Frist von 7 bis 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss gewährt. Das neue Gesetz zur Aufteilung der Maklergebühren beim Immobilienverkauf (seit 23. Dezember 2020 in Kraft) besagt zudem, dass der Verkäufer seinen Teil der Maklerprovision zuerst zahlen und dies auch nachweisen muss. Erst dann muss der Käufer seinen Anteil bezahlen.

Hinweis: Beachten Sie, dass es Auswirkungen auf den gesamten Kaufvorgang hat, wenn die Provision nicht gezahlt hat. Im notariellen Kaufvertrag wird normalerweise auch die Maklerprovision festgehalten. Bei Nichtzahlung darf der Makler sich mit seinem Provisionsanspruch an der Immobilie „bedienen“.

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6. Kann ich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

Ja. In vielen Fällen kann man Maklerprovisionen von der Steuer abzusetzen. Bei einer Immobilienvermietung haben Vermieter in jedem Fall die Möglichkeit, die Maklerprovision von der Steuer abzusetzen. Unter bestimmten Umständen können auch die Mieter die Gebühren in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Bei einem Immobilienverkauf sieht das etwas anders aus. Weder der Verkauf noch der Erwerb einer Immobilie durch eine Privatperson wird steuerlich begünstigt. Wenn Sie eine Immobilie allerdings als reine Kapitalanlage kaufen, besteht die Möglichkeit, die Maklergebühren als Anschaffungskosten von der Steuer abzusetzen.

Hinweis: Es gibt einen Ausnahmefall in dem Sie die Maklerprovision beim Immobilienverkauf steuerlich absetzten können: Wenn Sie ein Mietobjekt verkaufen und direkt ein neues Mietobjekt erwerben. Das Finanzamt prüft diese Fälle allerdings sehr genau, deshalb sollten Sie den Verkauf und den neuen Kauf genauestens dokumentieren.

7. Wann darf ein Makler eine Provision verlangen?

Laut §652 BGB hat ein Makler dann Anspruch auf die Zahlung der Maklerprovision, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es wurde ein wirksamer Maklervertrag mit dem Käufer oder Vermieter abgeschlossen.
  • Der Makler hat eine Maklertätigkeit erbracht (Nachweis und/oder Vermittlung der Immobilie).
  • Es wurde ein Kaufvertrag oder Mietvertrag abgeschlossen und die Maklertätigkeit war die Ursache für den Abschluss des Vertrages.
  • Der Vertrag war nicht aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam.

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