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Schenkungssteuer 2025: Wie hoch? Freibeträge & Tabelle

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Die Schenkungssteuer

Ob Haus, Grundstück oder Geld: Wer größere Werte verschenkt, sollte die Schenkungssteuer im Blick behalten. Denn je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Schenkung kann die Steuerlast erheblich ausfallen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie hoch die Schenkungssteuer im Jahr 2025 ist, welche Freibeträge gelten und mit welchen legalen Strategien sich Steuern vermeiden lassen. Inklusive Tabelle und Rechenbeispielen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die Schenkungssteuer?
  3. Wie hoch ist die Schenkungssteuer 2025? (inkl. Tabelle)
  4. Freibeträge bei der Schenkungssteuer
  5. Beispiele: Schenkungssteuer berechnen
  6. Besondere Fälle: Schenkung an Freunde, Geschwister & Co.
  7. Schenkungssteuer legal umgehen: Möglichkeiten & Tipps
  8. Häufige Fragen

1. Das Wichtigste in Kürze

  • Freibeträge: Ehepartner dürfen bis zu 500.000 €, Kinder bis zu 400.000 € steuerfrei geschenkt bekommen. Andere meist nur 20.000. Freibeträge sind alle 10 Jahre erneut nutzbar.

  • Schenkungssteuer erst ab Überschreiten des Freibetrags: Nur der übersteigende Betrag wird versteuert, je nach Steuerklasse mit bis zu 50 %.

  • Schenkung muss dem Finanzamt gemeldet werden: Innerhalb von drei Monaten nach rechtsgültiger Übertragung, z. B. durch einen Notarvertrag.

  • Steuerlast lässt sich legal senken: Mit Nießbrauch, Kettenschenkungen, Etappenschenkungen oder vertraglichen Auflagen.

  • Überschreibung ist oft steuerlich vorteilhaft: Besonders bei Immobilien, da der belastete Wert angesetzt wird, nicht der volle Marktwert.

Person arbeitet mit Taschenrechner, Stift und Diagrammen an einem Schreibtisch.

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2. Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer fällt an, wenn jemand einem anderen etwas ohne Gegenleistung überträgt: Zum Beispiel Geld, ein Haus oder ein Grundstück. Anders als bei einer Erbschaft geschieht das schon zu Lebzeiten. Ziel der Steuer ist es, größere Vermögensübertragungen staatlich zu erfassen und zu besteuern.

Ab wann wird die Schenkungssteuer fällig?

Sobald eine Schenkung rechtlich gültig wird, kann die Steuer anfallen. Bei Immobilien ist das in der Regel der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung. Wer etwas geschenkt bekommt, muss das dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten melden. Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt vom Wert der Scheddunkung und vom Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem ab.

Wer zahlt die Schenkungssteuer?

Zuständig ist immer der Empfänger der Schenkung. Er muss sie beim Finanzamt anzeigen und (falls nötig) die Steuer bezahlen. Manche Schenkende übernehmen diese Zahlung freiwillig. Auch das kann aber als weitere Schenkung gewertet werden.

3. Wie hoch ist die Schenkungssteuer 2025? (inkl. Tabelle)

Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der Schenkung und dem Verhältnis zwischen den beteiligten Personen. Wer mit dem Schenkenden eng verwandt ist, profitiert von höheren Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen. Erst wenn der Freibetrag überschritten wird, entsteht eine Steuerpflicht. Die folgende Tabelle zeigt, welche Freibeträge und Steuersätze im Jahr 2025 gelten:

EmpfängerSteuerklasseFreibetragHeader
Ehepartner, eingetr. Partner1500.000 €7 % – 30 %
Kind, Stiefkind, Adoptivkind1400.000 €7 % – 30 %
Enkel (wenn Eltern leben)1200.000 €7 % – 30 %
Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen220.000 €15 % – 43 %
Freunde / Partner ohne Trauschein320.000 €30 % – 50 %
Drei Erwachsene unterhalten sich freundlich in einem hellen Raum mit großen Fenstern.

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4. Freibeträge bei der Schenkungssteuer

In der vorherigen Tabelle haben wir die geltenden Freibeträge bereits aufgelistet. Doch es gibt wichtige Feinheiten, die über eine einfache Aufzählung hinausgehen. Sie entscheiden im Einzelfall oft über erhebliche Steuerersparnisse – oder eine spürbare Steuerlast. Wer frühzeitig plant, die Regeln klug nutzt und Fallstricke kennt, kann das volle Potenzial der steuerfreien Beträge ausschöpfen.

Wichtige Details zu den Freibeträgen

1. Die Freibeträge gelten pro Schenkendem. Das bedeutet: Bekommen Sie z. B. von beiden Elternteilen jeweils 400.000 €, sind insgesamt 800.000 € steuerfrei.

2. Nach 10 Jahren beginnt ein neuer Zeitraum. Dann kann der Freibetrag erneut genutzt werden. Beispiel: Wer seinem Kind heute 400.000 € schenkt, kann nach 10 Jahren erneut 400.000 € steuerfrei übertragen. Insgesamt also 800.000 € innerhalb von 20 Jahren.

3. Wer mehrere Schenkungen von derselben Person innerhalb eines Jahrzehnts erhält, muss sie zusammenrechnen. Nur der Betrag über dem Freibetrag wird versteuert.

  • Beispiel: Erhält jemand von seiner Mutter erst 100.000 € und fünf Jahre später weitere 350.000 €, werden beide Schenkungen zusammengerechnet. Das ergibt 450.000 €. Da der Freibetrag bei 400.000 € liegt, sind 50.000 € steuerpflichtig.

4. Kettenschenkungen (z. B. Großeltern → Eltern → Kinder) können genutzt werden, um die Freibeträge mehrerer Personen gezielt auszuschöpfen, sofern juristisch korrekt umgesetzt.

5. Beispiele: Schenkungssteuer berechnen

Wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt, lässt sich mit wenigen Angaben berechnen: dem Wert der Schenkung, dem geltenden Freibetrag und dem passenden Steuersatz.

Hier ein paar weitere Beispiele, die typische Fälle und die Berechnung zeigen:

Beispiel 1: Vater schenkt Tochter eine Immobilie im Wert von 500.000 €

  • Freibetrag: 400.000 €
  • Steuerpflichtiger Betrag: 100.000 €
  • Steuersatz (Klasse I, Stufe 2): 11 %
  • Schenkungssteuer: 11.000 € Ergebnis: Die Tochter muss 11.000 € Schenkungssteuer zahlen.

Beispiel 2: Großmutter schenkt Enkelin 300.000 €, Eltern leben noch

  • Freibetrag: 200.000 €
  • Steuerpflichtiger Betrag: 100.000 €
  • Steuersatz (Klasse I, Stufe 2): 11 %
  • Schenkungssteuer: 11.000 € Ergebnis: 11.000 € Steuer, obwohl es sich um ein Familiengeschenk handelt.

Beispiel 3: Mann überträgt seiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet) ein Haus im Wert von 600.000 €

  • Freibetrag: 20.000 €
  • Steuerpflichtiger Betrag: 580.000 €
  • Steuersatz (Klasse III, Stufe 1): 30 %
  • Schenkungssteuer: 174.000 € Ergebnis: Wegen der niedrigen Freibeträge in Steuerklasse III fällt hier eine hohe Steuer an.
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6. Besondere Fälle: Schenkung an Freunde, Geschwister & Co.

Wie wir bereits gesehen haben: Nicht jede Schenkung findet innerhalb der engen Familie statt. Gerade bei Schenkungen an Geschwister, Nichten, Neffen, Freunde oder nicht verheiratete Lebenspartner greifen deutlich niedrigere Freibeträge (und spürbar höhere Steuersätze).

Ein Blick auf typische Fälle zeigt, wie stark die Steuerlast je nach Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem variieren kann:

  • Geschwister, Nichten, Neffen oder Schwiegerkinder gehören zur Steuerklasse II. Sie haben nur 20.000 € Freibetrag. Alles darüber wird mit mindestens 15 % versteuert, bei größeren Beträgen bis zu 43 %.

  • Nicht verheiratete Lebenspartner und Freunde fallen in Steuerklasse III. Auch hier gilt nur ein Freibetrag von 20.000 €, der Rest wird mit mindestens 30 % besteuert – in der Spitze sogar mit 50 %.

Daher möchten wir betonen: Wer an Personen außerhalb der Kernfamilie verschenken möchte, sollte gut planen und sich ggf. steuerlich beraten lassen. In bestimmten Fällen kann eine spätere Heirat oder eine durchdachte Kettenschenkung helfen, die Steuerlast zu senken.

7. Schenkungssteuer legal umgehen: Möglichkeiten & Tipps

Schenkungen lassen sich steuerlich oft günstiger gestalten, als viele denken. Mit dem richtigen Vorgehen kann man nicht nur Freibeträge optimal nutzen, sondern auch durch Vertragsgestaltung oder Zeitplanung gezielt Steuern sparen. Einige dieser Möglichkeiten haben wir im Artikel bereits angerissen, etwa die Freibeträge oder die Bedeutung des Verwandtschaftsverhältnisses. In diesem Abschnitt gehen wir nun gezielt in die Tiefe und zeigen zusätzlich weitere Gestaltungsmodelle, die häufig übersehen werden, aber in der Praxis einen großen Unterschied machen können.

1. Nießbrauchvorbehalt nutzen: Wer eine Immobilie verschenkt, kann sich das Wohnrecht (Nießbrauch) eintragen lassen. Das senkt den steuerlich relevanten Immobilienwert – und damit oft auch die Steuerlast. Der Beschenkte wird rechtlich Eigentümer, der Schenkende darf die Immobilie aber weiterhin nutzen oder vermieten.

2. Kettenschenkungen sinnvoll einsetzen: Wenn Großeltern z. B. zuerst an die Eltern und diese dann an die Kinder schenken, lassen sich mehrere Freibeträge innerhalb der Familie nacheinander nutzen. Wichtig ist, dass solche Konstruktionen rechtlich sauber umgesetzt werden.

3. Gegenleistungen vereinbaren: In manchen Fällen kann der Beschenkte dem Schenkenden im Gegenzug z. B. lebenslangen Unterhalt oder Pflege zusichern. Solche Vereinbarungen senken den steuerlich anzusetzenden Wert der Schenkung, wenn sie im Vertrag festgehalten werden.

4. Schenken in Etappen: Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Wer größere Vermögenswerte in zeitlichen Abständen überträgt, nutzt diesen Vorteil mehrfach aus. Beispiel: 400.000 € heute und weitere 400.000 € in zehn Jahren – komplett steuerfrei.

5. Ehe als steuerliche Entscheidung: Eine Schenkung an einen unverheirateten Partner fällt in Steuerklasse III – mit nur 20.000 € Freibetrag. Bei verheirateten Paaren hingegen liegt der Freibetrag bei 500.000 € und die Steuersätze sind deutlich niedriger. In bestimmten Fällen kann eine Eheschließung also erhebliche steuerliche Vorteile bringen.

Was ist besser: Schenkung oder Überschreibung?

Rein rechtlich ist eine Überschreibung keine eigene Form der Vermögensübertragung, sondern meist eine Schenkung mit Auflagen. Gemeint ist damit: Eine Immobilie wird zwar verschenkt, aber der Schenkende behält bestimmte Rechte – zum Beispiel ein Wohnrecht, einen Nießbrauch oder eine vertraglich vereinbarte Pflegeleistung. Solche Bedingungen bieten nicht nur Sicherheit für den Schenkenden, sondern mindern auch den steuerlichen Wert der Schenkung. Das Finanzamt berücksichtigt in solchen Fällen nicht den vollen Immobilienwert, sondern nur den sogenannten „belasteten“ Wert. Dadurch kann sich die Schenkungssteuer deutlich verringern. In der Praxis ist eine Überschreibung daher oft die klügere Form der Schenkung, vor allem bei Immobilien im Familienkreis. Sie lässt sich flexibel gestalten und verbindet Steuervorteile mit rechtlicher Absicherung.

8. Häufige Fragen

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Mann sitzt an Holztisch und nutzt ein Tablet, daneben liegt ein Smartphone.