Die Grunddienstbarkeit - Definition, Tipps und Arten
Alle Fakten zur Grunddienstbarkeit und worauf Sie achten sollten. Lesen Sie in unserem Ratgeber alle wichtigen Informationen zum Thema.
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Alle Infos zur Grunddienstbarkeit
Vor dem Hauskauf ist es zu empfehlen, sich mit der Grunddienstbarkeit zu befassen. Sie ist im Grundbuch vermerkt und regelt wichtige Rechte Dritter am Grundstück, wie etwa Nutzungsrechte. Um nach dem Hauskauf keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, ist es wichtig, sich vor Unterzeichnung des Kaufvertrages über die Grunddienstbarkeit zu informieren. Alle wichtigen Informationen zur Grunddienstbarkeit erfahren Sie hier. Falls Sie am Thema Haus kaufen Interesse haben, finden Sie im Portfolio von Evernest eine umfassende Auswahl an Immobilien zum Kauf. Unsere Makler beraten Sie gern.
Inhaltsverzeichnis:
- Was regelt die Grunddienstbarkeit?
- Welche Rechte können durch die Grunddienstbarkeit eingeräumt werden?
- Wo finde ich die Grunddienstbarkeit?
- Kann ich die Grunddienstbarkeit ändern?
- Kann ich eine Grunddienstbarkeit veranlassen?
1. Was regelt die Grunddienstbarkeit?
In der Grunddienstbarkeit wird festgehalten, ob Eigentümer eines anderen Grundstücks Rechte am eigenen Grundstück erhalten. Ebenso kann man selbst Rechte an einem anderen Grundstück erhalten. Die jeweiligen Grundstücke werden dabei aufgeteilt in das herrschende Grundstück und das dienende Grundstück. Das herrschende Grundstück bezeichnet das Grundstück, das von der Grunddienstbarkeit profitiert, dessen Eigentümer also Rechte eingeräumt bekommt. Das dienende Grundstück wiederum ist das Grundstück, das Rechte freigibt, also mit der Grunddienstbarkeit belastet wird.
2. Welche Rechte können durch die Grunddienstbarkeit eingeräumt werden?
Am häufigsten durch die Grunddienstbarkeit eingeräumt werden das Wegerecht, das Leitungsrecht, das Überbaurecht und Bebauungsbeschränkungen. Ist das eigene Grundstück das dienende Grundstück, kann es also sein, dass Nachbarn einen Weg auf Ihrem Grundstück benutzen dürfen oder Telekommunikationsunternehmen Leitungen verlegen können. Außerdem kann es sein, dass festgelegt ist, dass man als Eigentümer Immissionen dulden muss. Das kann Lärm durch eine Fabrik oder Dreck von einer Baustelle sein. Es empfiehlt sich also, vor einer Kaufentscheidung die Grunddienstbarkeit gründlich zu studieren und sich auch die Nachbarschaft inklusive der umliegenden Grundstücke anzugucken.
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3. Wo finde ich die Grunddienstbarkeit?
Die Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch vermerkt. Dort findet man sie auf dem Grundbuchblatt, das zum Grundstück gehört. Um das Grundbuch einzusehen, muss ein Antrag gestellt und im Zuge dessen ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dafür reicht ein Kaufinteresse in der Regel nicht. Die Entscheidung liegt aber beim Grundbuchamt. Eigentümer einer Immobilie hingegen haben das Recht, einen Grundbuchauszug anzufordern.
4. Kann ich die Grunddienstbarkeit ändern?
Wie ist die Grunddienstbarkeit gesetzlich verankert? Wie kann ich eine Grunddienstbarkeit beenden?
Die Grunddienstbarkeit basiert auf Paragraph 96 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In der Regel ist sie mit dem Grundstück verbunden und auf unbestimmte Zeit gültig, solange dies nicht anders vermerkt ist. Sie kann nicht ohne Weiteres geändert werden und auch neue Besitzer sind dazu verpflichtet, sich an die Grunddienstbarkeit zu halten. Anpassungen oder eine Beendigung sind nur möglich, wenn auch die Eigentümer des herrschenden Grundstücks dem zustimmen. Außerdem verfällt die Grunddienstbarkeit, wenn das Grundstück zwangsversteigert wird oder Baumaßnahmen stattfinden, infolge derer die Grunddienstbarkeit hinfällig wird.
5. Kann ich eine Grunddienstbarkeit veranlassen?
Wer setzt das Schreiben auf? Sind damit Kosten verbunden?
Es ist generell möglich, eine Grunddienstbarkeit zu veranlassen. Sie wird von Notaren aufgesetzt und beurkundet. Außerdem muss die Grunddienstbarkeit von den Eigentümern beider Grundstücke unterschrieben werden. Die Dienstbarkeit wird danach im Grundbucheintrag des dienenden Grundstücks vermerkt. Hierfür ist ebenfalls ein Notar zuständig. Darüber hinaus kann auch ein sogenannter Herrschvermerk im Grundbucheintrag des herrschenden Grundstücks hinzugefügt werden, der die vereinbarten Rechte ebenfalls darlegt. Zudem können bei diesen Vorgängen Kosten entstehen, so erstellen die Notare für ihre Leistungen beispielsweise eine Rechnung. Die Grunddienstbarkeit kann also nicht einfach angepasst werden, sodass das Dokument bereits vor dem Kauf einer Immobilie zur Kontrolle vorliegen sollte.
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