Wozu verpflichtet Eigentum? - Darauf sollten Sie achten
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, unterliegt einigen Pflichten. Obwohl die Rechte eines Immobilienbesitzers an der Grenze seines Grundstücks enden, gehen seine Pflichten darüber hinaus.
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Pflichten bei Besitz von Eigentum
Ein Haus oder eine Wohnung zu besitzen, ist für viele Menschen ein Traum. Vor dem Immobilienkauf sollte jedoch klar sein, dass mit dem Besitz von Eigentum eine große Verantwortung einhergeht, denn Eigentum verpflichtet. Welchen Pflichten Immobilienbesitzer nachkommen müssen und was passiert, wenn diese missachtet werden, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Inhaltsverzeichnis:
- Wozu verpflichtet der Besitz einer Immobilie?
- Welchen Pflichten müssen Vermieter nachkommen?
- Was passiert, wenn man die Pflichten verletzt?
Wozu verpflichtet der Besitz einer Immobilie?
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, unterliegt einigen Pflichten. Obwohl die Rechte eines Immobilienbesitzers an der Grenze seines Grundstücks enden, gehen seine Pflichten darüber hinaus. Zu diesen Pflichten gehören die sogenannten Verkehrssicherheitspflichten, die sicherstellen, dass von der Immobilie keine Gefahr ausgeht. Unter dem Oberbegriff Verkehrssicherheitspflichten sind verschiedene Punkte zusammengefasst:
Die Streu- und Räumpflicht Wenn es geschneit hat, ist der Besitzer einer Immobilie laut BGH-Urteil dazu verpflichtet, den Gehweg sowie Privatwege auf 1 bis zu 1,20 Meter zu räumen. Dabei muss sichergestellt werden, dass nur zulässiges Streugut verwendet wird. Der Einsatz von Salz ist aus umweltschutztechnischen Gründen in vielen Gemeinden nicht mehr gestattet. An Wochentagen müssen die Wege von 7 Uhr bis 22 Uhr passierbar sein, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr.
Top Tipp:
Wer die Schneeschippe nicht selbst in die Hand nehmen will, kann ein Unternehmen damit beauftragen.
Neben der Räum und Streupflicht gibt es noch weitere Verkehrssicherheitspflichten:
- Bäume auf dem eigenen Grundstück müssen mindestens zweimal pro Jahr kontrolliert werden. Kranke, morsche oder schwache Äste müssen beseitigt werden
- Die Bausubstanz von Gebäudeteilen muss kontrolliert werden, wenn diese auf andere Grundstücke oder auf öffentlichen Grund reichen (z. B. Vordächer oder Balkone).
- Die Lesbarkeit von Straßenschildern muss garantiert werden, Sträucher müssen eventuell zurückgeschnitten werden.
Wenn in einer Immobilie regelmäßiger Verkehr herrscht, ist der Eigentümer zu den folgenden zwei Dingen verpflichtet:
- Die Treppenhäuser müssen gut beleuchtet sein.
- Schilder o. ä. Hinweise müssen über rutschigen Boden informieren.
Nach Wintereinbruch müssen Passanten vor vom Dach fallenden Schnee und Eis geschützt werden, Schneefanggitter oder Schneestopper können den Hausbesitzer hier absichern. Leitungen und Außenwände müssen bereits vor dem Winter überprüft werden. Der Ölstand muss vor und nach dem Winter von einem Fachmann geprüft werden.
Wer einen Garten besitzt, muss dafür sorgen, dass kein Unkraut zu den Nachbarn wächst. Giftige Pflanzen sind auch im eigenen Garten verboten und Feuerstellen müssen abgesichert werden. Bei Gartenhäusern und Spielgerüsten gilt: Scharfe Kanten müssen beseitigt werden.
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Welchen Pflichten müssen Vermieter nachkommen?
Prinzipiell gelten für Vermieter die gleichen Pflichten wie für Hausbesitzer. Wer seine Immobilie vermietet ist außerdem dazu verpflichtet, Reparaturen aller Art zu übernehmen, eine Ausnahme besteht nur bei Schönheitsreparaturen. Kleine Reparaturen, die den Preisrahmen von 100 bis 150 Euro nicht übersteigen, können vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Um die Bewohnbarkeit der Immobilie sicherzustellen, kommen noch ein paar Pflichten hinzu:
- Baumängel müssen vom Vermieter beseitigt werden. Eine Beseitigung der Mängel durch den Mieter ist nur dann zulässig, wenn er die Mängel nachweisbar verschuldet hat.
- Der Vermieter muss eine funktionsfähige Heizanlage zur Verfügung stellen. Für den Zeitraum von 01. Oktober bis 30. April muss eine Raumtemperatur von 20 Grad erreicht werden können.
- Der Vermieter ist in der Pflicht, eine gewisse Ruhe zu gewährleisten. Wird das Wohnen durch unzumutbaren Lärm beeinträchtigt, muss der Vermieter Abhilfe schaffen.
Top Tipp:
Als Vermieter kann man einige Pflichten, wie das Zurückschneiden von Pflanzen, auf den Mieter übertragen. Baulich notwendige Veränderungen müssen jedoch vom Vermieter gehändelt werden. Auch wenn er die Pflichten an eine Hausverwaltung abgibt, bleibt der Vermieter in einigen Fällen primär haftbar. Für Vermieter von Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften gilt eine Ausnahme, hier kümmert sich die WEG-Verwaltung um Gemeinschaftseigentum.
Was passiert, wenn man die Pflichten verletzt?
Die Missachtung von Pflichten kann für den Immobilienbesitzer eine Reihe von Folgen nach sich ziehen. Neben Geldstrafen und -bußen ist sogar mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Wenn ein Dritter durch die Nachlässigkeit des Vermieters zu Schaden gekommen ist, drohen zivilrechtliche Konsequenzen.
Hinweis:
Wenn ein Eigentümer seinen Pflichten nicht nachkommt, verliert er seinen Versicherungsschutz. Wer die durch Eigentum entstehenden Pflichten ignoriert, riskiert beispielsweise den Verlust der Wohngebäude-Police und der Haftpflichtversicherung.
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