Mietschuldenfreiheits-
Bescheinigung: Was ist das?

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein Hinweis für den Vermieter über die Bonität möglicher Mieter. Welche Informationen in einer solchen Bescheinigung enthalten sind, erfahren sie hier.

Gebrauchtes Haus kaufen Fassade, Quelle: unsplash, Susanne Neumair

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Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Wer sich gegen den Kauf einer Immobilie und für das Mieten einer Wohnung entscheidet, muss sich im Bewerbungsprozess meist gegen anderen Bewerber durchsetzen. Der Vermieter trifft aufgrund verschiedener Auswahlkriterien die Entscheidung, wen er als Mieter in seine Wohnung einziehen lässt. Eine zentrale Rolle dabei spielt die Bonität des potenziellen Mieters. Um eventuelle Zahlungsausfälle zu vermeiden, verlangt der Vermieter deswegen häufig einen Nachweis über die Zahlungsfähigkeit des Bewerbers. Eine Möglichkeit die Bonität zu bestätigen, bietet die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Was in dieser Bescheinigung enthalten sein sollte, von wem sie ausgestellt wird und ob Kosten dafür anfallen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was versteht man unter einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und wann wird sie gebraucht?
  2. Was gehört in eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
  3. Hat der Mieter ein Recht auf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
  4. Welche Kosten fallen bei einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung an?
  5. Welche Alternativen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es?

1. Was versteht man unter einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und wann wird sie gebraucht?

Eine Mietschuldenfreiheitbescheinigung belegt, dass der Mieter den Zahlungspflichten immer fristgerecht nachgekommen ist und er frei von Mietschulden ist. Bei der Auswahl des künftigen Mieters legen die Vermieter besonderen Wert auf dessen Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Wer eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Nachweis über die Bonität vorlegen kann, erhöht dadurch seine Chancen auf eine Zusage bei der Wohnungssuche. Einen Nachweis über Zahlungsfähigkeit vor dem Unterschreiben des Mietvertrages vorzulegen, ist heutzutage in der Regel Pflicht. Ausgestellt wird die Bescheinigung vom bisherigen Vermieter oder deren Hausverwaltung.

2. Was gehört in eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Welche Inhalte in einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gegeben sein müssen, ist gesetzlich nicht genau geregelt. Allgemein gilt, dass die folgenden Angaben enthalten sein sollten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Bestätigung, dass die Mietzahlungen (ggf. inkl. Heiz- und Betriebskosten) stets fristgerecht und in voller Höhe geleistet wurden.
  • Höhe eventueller Mietschulden
  • Name und Anschrift des Mieters
  • Dauer des Mietverhältnisses
  • optionale Bemerkungen von Seiten des Vermieters zur Art der Mietschulden
  • Datum und Unterschrift des Vermieters

3. Hat der Mieter ein Recht auf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Der Mieter hat kein Anrecht auf das Ausstellen einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Da die Bescheinigung im Falle eines Konflikts Nachteile für den Vermieter haben kann, beschloss der Bundesgerichtshof in einem Urteil (BGH, Az.: VIII ZR 238/08), diese nicht zur Pflicht zu machen. Um sicherzustellen, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird, kann dies bereits im Mietvertrag festgelegt werden.

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4. Welche Kosten fallen bei einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung an?

Wie viel ein Vermieter für das Ausstellen einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen darf, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Generell gilt, dass Vermieter berechtigt sind, eine Gebühr für den Aufwand zu verlangen, der ihnen durch die Prüfung der Mietzahlungseingänge entsteht. Die Höhe der Kosten beläuft sich auf bis zu 50 Euro. Wie hoch die Kosten für Quittungen und Bescheinigungen sind, kann bereits im Mietvertrag festgelegt werden.

Top Tipp: Wenn der Mieter eine vollständig ausgefüllte Bescheinigung zur Unterschrift vorlegt, ist es dem Vermieter freigestellt, diese kostenfrei zu unterzeichnen.

5. Welche Alternativen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es?

Wenn der bisherige Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verweigert, gibt es andere Wege für den Mieter, seine Bonität gegenüber dem neuen Vermieter zu belegen. Während der Mieter kein Recht auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat, kann er laut §368 BGB eine Quittung über die gezahlte Miete fordern. Hier ist mit Kosten zwischen 20 und 50 Euro zu rechnen.

Alternativen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sind:

  • Quittungen über die gezahlte Miete
  • regelmäßige Mietzahlungen anhand der Kontoauszüge belegen
  • Schufa-Selbstauskunft

Bei der Schufa-Selbstauskunft gilt zu beachten, dass der Vermieter diese erst dann verlangen darf, wenn der Mieter sein Interesse an der Wohnung bekundet hat. Es handelt sich um eine gekürzte Version der Schufa-Auskunft, eine vollständige Auskunft samt der Score-Werte darf der Vermieter nicht verlangen. Inhalt sind Angaben dazu, ob ausschließlich positive Vertragsinformationen über den Mieter vorliegen.

Hamburg Hafencity Ericusspitze, copyright:AndreasKreutzer

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