Unbedenklichkeitsbescheinigung: Alles Wichtige auf einen Blick

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt Auskunft über das Steuerverhalten einer Person.

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Das Steuerverhalten einer Person prüfen

Den Kaufvertrag beim Notar zu unterzeichnen, stellt beim Immobilienkauf einen finalen Schritt dar. Damit ist der Prozess jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen. Damit der neue Besitzer auch in das Grundbuch eingetragen werden kann, muss eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden. Wo man die Bescheinigung beantragt, was das Dokument beinhaltet und welche Kosten anfallen, wird im folgenden Artikel erklärt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
  2. Wozu dient eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
  3. Wie kann man die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
  4. Welche Kosten fallen für die Unbedenklichkeitsbescheinigung an?
  5. Wie lässt sich der Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung beschleunigen?

1. Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Mit Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass im Rahmen eines Immobilienkaufs keine steuerlichen Bedenken gegen die Eintragung des neuen Besitzers in das Grundbuch vorliegen. Die Bescheinigung nennt sich offiziell Bescheinigung nach Steuersachen und gibt Auskunft über das Steuerverhalten einer Person. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung informiert über die Regelmäßigkeit der Steuererklärungen sowie eventuelle Steuerrückstände des Käufers. Eine Wertung wird im Rahmen der Bescheinigung nicht vorgenommen, sie bezieht sich rein auf steuerliche Fakten.

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2. Wozu dient eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Um den Käufer einer Immobilie als neuen Eigentümer in das Grundbuch eintragen zu lassen, muss nachgewiesen werden, dass er die Grunderwerbsteuer für das Objekt gezahlt hat. Hier kommt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ins Spiel, denn sie bestätigt, dass die Zahlung erfolgt ist. Erst nach der Zahlungsbestätigung erfolgt die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch, die Immobilie wechselt offiziell ihren Besitzer und der Verkäufer erhält seinen Kaufpreis. Um einen Immobilienkauf erfolgreich abzuschließen, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Auch für die Auszahlung eines Darlehens, das der Käufer für die Finanzierung von der Bank erhält, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung wichtig. Erst wenn die Grundschuld als Sicherheit im Grundbuch eingetragen wurde, zahlt die Bank den Kaufpreis aus. Dieser Eintrag kann wiederum erst dann vorgenommen werden, wenn der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch steht.

Hinweis: Liegt der Kaufpreis der Immobilie unter 2500 Euro oder wird die Immobilie an Verwandte in gerader Linie wie etwa Eltern oder Kinder verkauft, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht notwendig. Die Ausnahmen samt ihren Bedingungen sind im §3 GrEStG geregelt.

3. Wie kann man die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, bei der ein entsprechender Antrag gestellt werden kann. In der Regel beantragt der Steuerpflichtige den Antrag nicht selbst, sondern beauftragt den im Kaufprozess involvierten Notar mit der Aufgabe. Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben und beurkundet wurde, stellt der Notar den Antrag beim Finanzamt. Dieses lässt im Anschluss dem Steuerschuldner den Gewerbesteuerbescheid zukommen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt, nachdem der Betrag beglichen wurde.

4. Welche Kosten fallen für die Unbedenklichkeitsbescheinigung an?

Für die steuerliche Bescheinigung vom Finanzamt fallen Kosten in Form von Gebühren an, in der Regel sind es zwischen 5 und 15 Euro. Wenn der Notar die Antragstellung übernimmt, gehören die Gebühren zu den Kaufnebenkosten, die beim Immobilienkauf etwa 10 Prozent des Kaufpreises betragen.

5. Wie lässt sich der Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung beschleunigen?

Wenn der Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet wurde, möchte der Käufer schnellstmöglich als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden und der Verkäufer den Kaufpreis erhalten. Damit die Bescheinigung zeitnah ausgestellt werden kann, sollte der Käufer die Grundsteuer direkt nach dem Unterzeichnen des Vertrages zahlen. Den Nachweis über die Zahlung kann der Käufer bei der Bank anfordern und beim Grundbuchamt oder dem Finanzamt vorlegen. Solange der Käufer noch nicht als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann, sorgt die Auflassungsvormerkung dafür, dass die Ansprüche des Käufers gesichert sind.

Hamburg Hafencity Ericusspitze, copyright:AndreasKreutzer

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