Alle Informationen zum Bieterverfahren beim Immobilienkauf

Beim Bieterverfahren handelt es sich um eine Verkaufsstrategie beim Immobilienkauf, bei dem die Interessenten ihren Wunschpreis per Gebot abgeben. Alle Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Paar unterschreibt Vertrag, Quelle: Shutterstock

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Was ist ein Bieterverfahren?

Wer eine begehrte Immobilie verkaufen möchte und auf einen schnellen Abschluss mit hohem Verkaufserlös hofft, für den kommt das Bieterverfahren infrage. Diese moderne Alternative zum klassischen Immobilienverkauf überlässt die Preisbildung den Kaufinteressenten. Wie das Verfahren funktioniert, wann es sich lohnt und welche Arten man unterscheidet, erläutert der nachfolgende Artikel.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was versteht man unter dem Bieterverfahren?
  2. Wie läuft ein Bieterverfahren ab?
  3. Welche Arten des Bieterverfahren unterscheidet man?
  4. Wie läuft ein Online-Bieterverfahren ab?
  5. Wann lohnt sich ein Bieterverfahren für einen Verkäufer?
  6. Welche Risiken entstehen dem Verkäufer durch das Bieterverfahren?
  7. Wo liegt der Unterschied zwischen Bieterverfahren, Auktion und Versteigerung?
  8. Welche Rolle kommt dem Immobilienmakler beim Bieterverfahren zu?
  9. Worauf sollten Käufer beim Bieterverfahren achten? – Vier Tipps
  10. Welche Vor- und Nachteile hat das Bieterverfahren?

1. Was versteht man unter dem Bieterverfahren?

Beim Bieterverfahren handelt es sich um eine Verkaufsstrategie beim Immobilienkauf, bei der nicht der Verkäufer den angestrebten Verkaufspreis der Immobilie bestimmt, sondern die Interessenten ihren Wunschpreis per Gebot abgeben. Ob und an wen der Immobilienbesitzer die Immobilie verkaufen möchte, liegt in seiner Hand. Er ist nicht dazu verpflichtet, eines der Gebote anzunehmen und seine Immobilie an den Höchstbietenden zu verkaufen. In der Regel wird beim Bieterverfahren kein Mindestpreis festgelegt, da freie Auktionen üblicherweise mehr Interessenten anlocken. Während das Bieterverfahren ursprünglich bei schwer zu verkaufenden Immobilien eingesetzt wurde, nutzen heute auch Besitzer besonders beliebter Immobilien das Verfahren, um einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen.

2. Wie läuft ein Bieterverfahren ab?

Der erste Schritt beim Immobilienverkauf per Bieterverfahren ist die Suche nach Kaufinteressenten. Um die Immobilie zu bewerben, wird ein Exposé in Zeitungen oder Immobilienportalen veröffentlicht.

Tip

Top Tipp:

Für einen erfolgreichen Immobilienverkauf braucht man ein überzeugendes Immobilienexposé. In unserem Artikel zum Immobilienexposé erfahren Sie, welche Informationen in ein solches Exposé gehören und worauf Sie achten sollten, damit Sie das Interesse potenzieller Käufer schon auf den ersten Blick wecken.

Anschließend haben Kaufinteressenten die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen. Entweder gibt es bereits einen im Exposé veröffentlichten Termin für eine Sammelbesichtigung oder ein individueller Besichtigungstermin wird vereinbart. Im Rahmen des Besichtigungstermins wird die Frist bekannt gegeben, innerhalb derer die Gebote schriftlich oder persönlich beim zuständigen Makler abgegeben werden müssen. Wie das Bieterverfahren für eine Immobilie genau abläuft und wie viele Angebote ein Bieter angeben darf, hängt maßgeblich von der Art des Bieterverfahrens ab.

3. Welche Arten des Bieterverfahren unterscheidet man?

Strukturiertes Bieterverfahren Ein strukturiertes Bieterverfahren gilt als klassische Form des Bieterverfahrens und folgt einem klaren Ablauf. Dieser Ablauf zielt auf gute Verkaufschancen und eine maximale Gewinnerzielung ab. Die genutzten Strukturen unterstützen dabei, die Transparenz des Verfahrens für den Verkäufer und den Käufer zu garantieren und bieten eine objektive Entscheidungsgrundlage. Der Verkaufsprozess erfolgt in mehreren Stufen mit verschiedenen, klar definierten Verkaufsrunden.

Privates Bieterverfahren Die Begriffe privates und offenes Bieterverfahren werden teilweise synonym verwendet. Ziel des privaten Bieterverfahrens ist es, das Immobilienobjekt eines privaten Eigentümers zu verkaufen. Wenn öffentliche Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinde, Kreis oder Land) als Immobilienverkäufer auftreten und ein gesetzlich geregeltes Bieterverfahren ausschreiben, spricht man von einem öffentlichen Bieterverfahren.

Offenes Bieterverfahren Zu Beginn eines offenen Bieterverfahrens steht die Ankündigung eines offenen Besichtigungstermins. Bei einer sogenannten Open-House-Besichtigung haben Kaufinteressenten die Möglichkeit, sich die Immobilie anzusehen. Wenn Kaufinteresse besteht, geben die Bieter anschließend ihr Gebot ab.

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4. Wie läuft ein Online-Bieterverfahren ab?

Beim Online-Bieterverfahren findet der Verkaufsprozess auf einer Internetplattform statt, auf der die Interessenten in einem festgelegten Zeitfenster auf die Immobilie bieten können. Hierbei handelt es sich um einen geschützten Plattformbereich, der Zugriff erfolgt über vorab erhaltene Zugangsdaten. Die Kaufinteressenten können jederzeit auf die Gebote der Mitbietenden reagieren, wodurch der Prozess als sehr transparent gilt. In der Regel ist das Zeitfenster zur Gebotsabgabe nur wenige Stunden lang, wodurch der Verkäufer in kurzer Zeit einen hohen Verkaufspreis erzielen kann. Die schnelle Durchführbarkeit hebt das Online-Bieterverfahren von den anderen Bieterverfahren ab.

5. Wann lohnt sich ein Bieterverfahren für einen Verkäufer?

Das Bieterverfahren hat das Potenzial, den Wettbewerb unter den Kaufinteressenten anzukurbeln und den Verkaufspreis dadurch in die Höhe zu treiben. Das Bieterverfahren als Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf lohnt sich für den Verkäufer besonders dann, wenn…

  • der Eigentümer an einem schnellen Verkauf der Immobilie interessiert ist, weil er zum Beispiel den Erlös dringend benötigt.
  • es sich um eine beliebte Immobilie handelt, bei der ein hohes Interesse zu erwarten ist. Das Bieterverfahren bietet die Möglichkeit einer Preissteigerung.
  • Verkaufsversuche bisher erfolglos geblieben sind. Der Immobilienmakler kann durch das Verfahren einen größeren Kreis an Interessenten anziehen und das Verkaufspotenzial wird gesteigert.
  • eine Immobilienbewertung schwierig ist, weil die Immobilie trotz guten Standorts sanierungsbedürftig ist.

6. Welche Risiken entstehen dem Verkäufer durch das Bieterverfahren?

Beim Immobilienverkauf durch das Bieterverfahren hat der Verkäufer die Freiheit, keines der Gebote anzunehmen, sollte ihm etwa der Preis noch zu niedrig erscheinen. Doch genauso wenig, wie der Verkäufer zum Verkauf verpflichtet ist, sind die Interessenten zum Kauf verpflichtet. Der Verkäufer trägt also das Risiko, dass der Bieter sein Angebot zurückzieht und der Verkauf nicht abgeschlossen wird. Darüber hinaus schreckt die Wettbewerbssituation einige Kaufinteressenten ab, weshalb sie als potenzielle Käufer ausscheiden. Ob der Besichtigungstermin ausreichend Interessenten mit tatsächlichen Kaufabsichten anzieht, ist ungewiss. Beim Verkauf durch das Bieterverfahren geht der Verkäufer also kaum ein Risiko ein, das nicht auch beim Immobilienverkauf auf die klassische Art entstehen würde.

7. Wo liegt der Unterschied zwischen Bieterverfahren, Auktion und Versteigerung?

Die Versteigerung, Auktion und das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf sind vom Ablauf her zwar vergleichbar, der große Unterschied liegt jedoch bei den Geboten. Während die Preisgebote der Interessenten bei einer Versteigerung oder Auktion rechtlich bindend sind, kann der Interessent beim Bieterverfahren sein Angebot wieder zurückziehen. Der Höchstbietende ist also nicht zum Kauf der Immobilie verpflichtet. Andersrum gilt, der Verkäufer muss keines der Angebote annehmen. Dies kann von Vorteil für ihn sein, wenn die Angebote zu niedrig ausgefallen sind. Rechtskräftig wird der Verkauf erst dann, wenn der Notar den Kaufvertrag für das Haus beurkundet.

8. Welche Rolle kommt dem Immobilienmakler beim Bieterverfahren zu?

Der Verkauf einer Immobilie ist ein komplexes und zeitaufwendiges Unterfangen. Auch beim Verkauf durch das Bieterverfahren fallen Aufgaben wie das Erstellen des Immobilienexposés, die Vermarktung der Immobilie und die Organisation der Besichtigungen an. Daher empfiehlt es sich, auf die Hilfe eines erfahrenen Immobilienexperten zu setzen. Ein Immobilienmakler unterstützt den Verkäufer nicht nur bei der Wahl des passenden Verkaufsverfahrens, sondern nimmt ihm auch einen Großteil der Arbeit ab.

Die Vermarktung der Immobilie, der Kontakt mit den Interessenten und die Besichtigungen fallen in den Aufgabenbereich eines Maklers und entlasten den Verkäufer im Verkaufsprozess. Immobilienmakler haben den großen Vorteil, dass sie bereits über eine Kundenkartei mit potenziellen Kaufinteressenten verfügen, auf die sie zurückgreifen können.

9. Worauf sollten Käufer beim Bieterverfahren achten? – Vier Tipps

Das Bieterverfahren stellt nicht nur den Verkäufer, sondern auch potenzielle Käufer vor neue Herausforderungen. Der Druck und die Konkurrenz sind bei dieser Art des Immobilienkaufs gefühlt noch größer, trotzdem sollten Käufer eine ähnliche Taktik wie auch bei anderen Immobilienkäufen verfolgen. Die wichtigsten Tipps für einen erfolgreichen Immobilienkauf:

  • Holen Sie sich professionelle Unterstützung. Bereits beim Besichtigungstermin kann professioneller Rat eine große Hilfe sein.
  • Bleiben Sie zuversichtlich, auch wenn beim Besichtigungstermin viele Interessenten erscheinen. Beim Bieterverfahren kommen oft Interessenten zu den Besichtigungen, ohne eine ernsthafte Kaufabsicht zu verfolgen.
  • Kalkulieren Sie Ihre Finanzen genau, um ein realistisches Limit zu setzen. Liegt ein Gebot über Ihrem Limit, bieten Sie nicht unüberlegt eine höhere Summe.
  • Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Es ist wichtig, viele Informationen über die Immobilie zu sammeln und sich mit Lage, Zustand und Wert genau auseinanderzusetzen.

10. Welche Vor- und Nachteile hat das Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren als Alternative zum klassischen Immobilienverkauf birgt Vor- sowie Nachteile, die vor der Anwendung des Verfahrens gut bedacht werden sollten. Die wichtigsten Vor- und Nachteile auf einen Blick zusammengefasst:

Vorteile:

  • Die klare Fristsetzung für die Gebote ermöglicht einen schnellen Immobilienverkauf. Das ist besonders dann von Vorteil, wenn das Kapital dringend benötigt wird.
  • Da Sie keinen Preis angeben, müssen Sie nicht zwangsläufig eine Immobilienbewertung durchführen.
  • Zeitaufwendige Preisverhandlungen mit Kaufinteressenten fallen weg.
  • Wenn Sie bei dem Objekt von einer hohen Nachfrage ausgehen, kann womöglich ein höherer Verkaufspreis realisiert werden. Der Wettbewerb zwischen potenziellen Käufern kann den Preis erhöhen.
  • Wenn bisherige Verkaufsversuche erfolglos waren, ist das Verfahren eine weitere Möglichkeit, um Interessenten anzulocken.
  • Der Verkäufer kann selbst entscheiden, ob er das Gebot annehmen will.

Nachteile:

  • Kaufinteressenten haben in Sammelbesichtigungen wenig Zeit, ihre Fragen zur Immobilie zu stellen. Das kann sich negativ auf den Verkauf auswirken.
  • Potenzielle Kaufinteressenten können von ihrem Gebot wieder zurücktreten, sodass der Verkaufsprozess nicht abgeschlossen wird.
  • Die Kaufangebote können zu niedrig ausfallen, weil Kaufinteressenten auf ein Schnäppchen hoffen.
  • Nicht alle potenziellen Interessenten sind dazu bereit, an dem Bieterverfahren teilzunehmen. Sie werden durch die Wahl des Verfahrens direkt als Käufer ausgeschlossen.
  • Es ist möglich, dass Personen, die gar nicht am Kauf der Immobilie interessiert sind, ein Gebot abgeben.
Hamburg Hafencity Ericusspitze, copyright:AndreasKreutzer

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