Mieterselbstauskunft: Die Selbstauskunft für Mieter - Alle Tipps

Vor Abschluss eines Mietvertrags verlangen Vermieter oft eine Mieterselbstauskunft, um unter anderem die Zahlungsfähigkeit des potenziellen Mieters besser einschätzen zu können. Alle Infos hier.

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Die Mieterselbstauskunft

Wer sich gegen den Kauf einer Immobilie und für das Mieten einer Wohnung entscheidet, tritt mit anderen Interessenten in Konkurrenz. Um heutzutage eine Wohnung zu ergattern, muss vor allem der Vermieter vom potenziellen Mieter und dessen Zahlungsfähigkeit überzeugt werden. Um sich gegen die anderen Bewerber durchzusetzen, spielt die freiwillige Mieterselbstauskunft eine zentrale Rolle. Was diese beinhaltet und wozu sie dient, erfahren Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist die Mieterselbstauskunft?
  2. Was gehört in eine Mieterselbstauskunft?
  3. Welche Fragen seitens des Vermieters sind unzulässig?
  4. Was ist der Unterschied zwischen der Mieterselbstauskunft und der Schufa-Bonitätsauskunft?

1. Was ist die Mieterselbstauskunft?

Vor Abschluss eines Mietvertrags verlangen Vermieter oft eine Mieterselbstauskunft, um unter anderem die Zahlungsfähigkeit des potenziellen Mieters besser einschätzen zu können. Neben finanziellen Fragen umfasst das Dokument Angaben zu familiären und privaten Umständen der Person. Grundsätzlich ist das Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft nicht verpflichtend, im Falle mehrerer Bewerber stehen die Chancen ohne eine entsprechende Auskunft jedoch schlecht. Vermieter verpflichten sich, die Angaben vertraulich zu behandeln. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, greift der Datenschutz.

Top Tipp: Die Nachfrage nach Wohnungen ist sehr hoch, um die Chancen auf eine Zusage zu erhöhen, empfiehlt es sich, die Mieterselbstauskunft gleich bei der ersten Besichtigung mitzubringen. Ein kostenloses Musterdokument, das Sie direkt zum Besichtigungstermin ausfüllen können, finden Sie hier.

2. Was gehört in eine Mieterselbstauskunft?

In einer Mieterselbstauskunft dürfen nur solche Informationen abgefragt werden, an denen der Vermieter ein sogenanntes berechtigtes Interesse hat. Gemeint ist ein nachvollziehbares und sachbezogenes Interesse an Informationen, die die Auswahl eines geeigneten Mieters unterstützen. In der Regel betrifft das berechtigte Interesse Auskunft über die Anzahl der Bewohner, das Einkommen, den Familienstand sowie den Arbeitgeber.

Checkliste der wichtigsten Informationen:

  • Persönliche Angaben wie Geburtstag, Name, Wohnort
  • Aktuelles Arbeitsverhältnis
  • Angaben zum Nettoeinkommen
  • Angaben zu den Personen, die in die Wohnung einziehen werden
  • Mietschulden aus früheren Verhältnissen
  • Verbraucherinsolvenz
  • Angaben zu Sozialleistungen
Tip

Hinweis:

Übersteigt die zu zahlende Miete 75 Prozent des Nettoeinkommens, ist der Mieter verpflichtet, dies in der Mieterselbstauskunft mitzuteilen. Wurde dem potenziellen Mieter im bisherigen Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs oder weil ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde, fristlos gekündigt, muss er dies ebenfalls mitteilen. Falsche Angaben können zu einer fristlosen Kündigung führen.

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3. Welche Fragen seitens des Vermieters sind unzulässig?

Als Mieter ist man nicht dazu verpflichtet, alle Fragen des Vermieters zu beantworten. Aufgrund des Datenschutzes gibt es Informationen, die im Rahmen der Mieterselbstauskunft nicht erfragt werden dürfen. Die folgenden Themenbereiche sind privat und dürfen nicht erfragt werden:

  • Mitgliedschaften und Parteizugehörigkeiten Fragen nach politischen Sympathien, einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder im Mieterverein sowie einer Parteizugehörigkeit sind nicht zulässig.

  • Persönliche Interessen und Privatleben Wenn der Vermieter nach einer etwaigen Schwangerschaft, einem Kinderwunsch oder anderen sehr persönlichen Dingen fragt, darf der Mieter unwahre Angaben machen. Auch Fragen nach dem Gesundheitszustand (z. B. Allergien), einer Behinderung oder der ethnischen Zugehörigkeit sind unzulässig. Ebenso unzulässig sind Fragen nach der sexuellen Orientierung, der Religionszugehörigkeit sowie der Freizeitgestaltung.

  • Rechtskonflikte Fragen zu laufenden Ermittlungsverfahren oder früheren Gefängnisaufenthalten und Vorstrafen sind unzulässig. Lediglich gewalttätiges Verhalten gegenüber ehemaligen Vermietern sowie Zahlungsunfähigkeit bei der Miete müssen offengelegt werden.

4. Was ist der Unterschied zwischen der Mieterselbstauskunft und der Schufa-Bonitätsauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist nicht zu verwechseln mit der Schufa-Bonitätsauskunft. Die Schufa-Bonitätsauskunft enthält Angaben zur Zahlungsfähigkeit und der Zahlungsmoral des potenziellen Mieters und dient dem Vermieter als Hilfe, dessen Zahlungsfähigkeit objektiv einzuschätzen. Das Dokument macht als verkürzte Online-Variante der von der Schufa angebotenen Bonitätsauskunft Aussagen darüber, wie zuverlässig der Mieter bei anderen Geschäften seine Rechnungen beglichen hat. Die Mieterselbstauskunft hingegen enthält private Informationen über den Mieter wie etwa dessen Arbeitsverhältnis und finanzielle Situation, wobei die Angaben selbstständig und freiwillig gemacht werden.

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