Mietvertrag kündigen: Darauf sollten Sie achten!

Welche Kündigungsfristen gelten für Mieter und welche Risiken gibt es zu beachten? Alle Informationen rund um die Kündigung eines Mietvertrages erhalten Sie in unserem Ratgeber.

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Wie kündige ich einen Mietvertrag?

Ob aus Platzmangel, einem zu langen Arbeitsweg oder unfreundlichen Nachbarn – wer aus einer Mietwohnung ausziehen möchte, muss zuerst den Mietvertrag kündigen. Dabei müssen bestimmte gesetzliche Regelungen beachtet werden, Fehler bei der Kündigung können erhebliche Kosten für den Mieter verursachen. Worauf Sie bei der Kündigung achten müssen, welche Fristen gelten und welche Sonderfälle es gibt, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Fristen muss man beim Kündigen einer Wohnung beachten?
  2. Was gehört in eine Kündigung?
  3. Wie muss man eine Kündigung einreichen?
  4. Was passiert nach Einreichen der Kündigung?

1. Welche Fristen muss man beim Kündigen einer Wohnung beachten?

Beim Kündigen einer Mietwohnung gibt es gesetzliche Regelungen, an die sich der Mieter halten muss. Dazu gehört das Einhalten der Kündigungsfrist. Die Länge der Frist hängt maßgeblich von den mietvertraglichen Vereinbarungen ab. Wenn es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, gilt für den Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Dabei gilt zu beachten, dass die Kündigung immer schriftlich bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter vorliegen muss. Eine fristlose Kündigung ist nur im Ausnahmefall möglich, etwa wenn die Wohnung aufgrund von Mängeln nicht mehr bewohnbar ist. Eine Kündigung seitens des Vermieters bedarf einer Begründung, die Kündigungsfrist hängt von der Länge des Mietverhältnisses ab.

2. Was gehört in eine Kündigung?

Um ein Mietverhältnis zu kündigen, muss eine schriftliche Kündigung vorgelegt werden, eine E-Mail oder SMS ist nicht ausreichend. Um alle Formalien zu beachten, empfiehlt es sich, eine Vorlage zu nutzen. Damit die Kündigung laut Bürgerlichem Gesetzbuch wirksam ist (§568 BGB), muss das Kündigungsschreiben an den Vermieter adressiert und von allen Hauptmietern unterschrieben worden sein. Angaben zum Kündigungsgrund sind kein Pflichtbestandteil des Schreibens. Die folgenden Punkte sollten in jedem Fall im Kündigungsschreiben enthalten sein:

Das sollte die Kündigung eines Mietvertrages enthalten:

InhaltBestandteile
Vollständige Angaben zum MieterName, Adresse, Ort und ggfs. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
Vollständige Angaben zum VermieterName, Adresse, Ort und ggfs. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
Datum des Kündigungsschreibens
Beschreibung des zu kündigenden MietobjektesOrt, Adresse, Etage, ggfs. Wohnungsnummer
Datum des Beginns des zu kündigenden Mietverhältnisses
Nennung der Kündigungsartaußerordentlich, ordentlich
Nennung der Kündigungsfristfristlos, drei Monate, sechs Monate, neun Monate
Widerruf der Einzugsermächtigungsofern der Vermieter die Mietzahlungen per SEPA-Lastschrift erhalten hat
Passus zu etwaigen Rückzahlungen an den MieterNebenkostenabrechnung, Kaution (für diesen Zweck explizit eine Bankverbindung angeben)
Unterschriften beider Mietparteien
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3. Wie muss man eine Kündigung einreichen?

Damit eine Kündigung rechtskräftig ist, muss sie schriftlich eingereicht werden. Um sicherzustellen, dass die Kündigung ihren Empfänger auch wirklich erreicht, sollte sie per Einschreiben zugestellt werden. Dabei kann man zwischen einem Einwurf-Einschreiben, einem Übergabe-Einschreiben und dem Einschreiben mit Rückschein wählen. Der Mieter kann das Schreiben auch persönlich im Briefkasten des Vermieters einwerfen oder es ihm direkt übergeben und sich eine Quittung für den Eingang der Kündigung geben lassen. Wenn das Verhältnis zum Vermieter belastet ist, kann gegen eine Gebühr auch ein Gerichtsvollzieher mit der Übergabe betraut werden.

4. Was passiert nach Einreichen der Kündigung?

Wenn die Kündigung fristgerecht eingereicht wurde, steht dem Auszug nichts mehr im Weg. Im Regelfall erfolgt die Übergabe der Wohnung am letzten Tag des Mietverhältnisses. Hier ist an ein Übergabeprotokoll zu denken, um späteren Uneinigkeiten über den Zustand der Wohnung vorzubeugen. Die Übergabe zu einem früheren Zeitpunkt ist nach Absprache mit dem Vermieter ebenfalls möglich. Wichtig ist, dass der Mieter rechtzeitig aus der Wohnung auszieht. Sollten dem Vermieter Kosten durch einen verspäteten Auszug des Mieters entstehen, wird dieser für die Kosten aufkommen müssen.

Die Rückgabe der Mietkaution erfolgt nach Auszug des Mieters, für die genaue Auszahlung gibt es keine gesetzliche Regelung. Der späteste Zeitpunkt wäre sechs Monate, da die Ansprüche nach Auszug dann verjähren. Erwartet der Vermieter eine Betriebskostennachzahlung oder wurden bei der Übergabe Mängel in der Wohnung entdeckt, ist es ihm erlaubt, einen Teil der Kaution zurückzuhalten.

Hamburg Hafencity Ericusspitze, copyright:AndreasKreutzer

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