Wie und wann Sie "Grundsteuererklärung für Privateigentum" nutzen können!

Wie und wann können Sie das Portal "Grundsteuererklärung für Privateigentum" vom Finanzamt für Ihre Grundsteuererklärung nutzen? Lesen Sie unseren Ratgeber zum Thema.

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Grundsteuerreform 2022

Wer zum 01.01.2022 Eigentümer einer Immobilie ist, musste aufgrund der neuen Reform zur Neuberechnung der Grundsteuer bis zum 31. Januar 2023 bebaute und unbebaute Grundstücke neu bewerten lassen und dafür eine Feststellungserklärung in digitaler Form beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Die Übermittlung kann über zwei Wege erfolgen:

  1. über das Steuerportal ELSTER, oder
  2. über die Online-Plattform “Grundsteuererklärung für Privateigentum”.

Wie der Prozess mit Elster abläuft, können Sie in unserer “Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Grundsteuer-Erklärung mit Elster” lesen. In welchen Fällen Sie das Portal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen können, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Grundsteuererklärung: Frist am 31.01. abgelaufen

Mensch hinter Akten, Quelle: iStock

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ist abgelaufen.

Grundsteuer Frist: Was Sie jetzt tun können

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Grundsteuererklärung mit dem Portal des Bundesfinanzministeriums

Anleitung: Grundsteuer für Privateigentum

Frau am Laptop, Quelle: iStock

Vollständige Anleitung für Ihre Grundsteuererklärung mit ELSTER

Schritt-für-Schritt-Anleitung ELSTER

Bodenrichtwert, Bodenrichtwertkarte Berlin Boris

So finden Sie den Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung

Bodenrichtwert für die Grundsteuer 2022

Nutzung des Portal „Grundsteuererklärung für Privatpersonen”

Das Portal "Grundsteuererklärung für Privateigentum" ist ein Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministeriums und auf Standardfälle beim Immobilienbesitz zugeschnitten. Es ermöglicht Ihnen eine deutlich vereinfachte Abgabe der Steuererklärung im Vergleich zu ELSTER. Es ist aber dafür nur auf einige wenige Anwendungsfälle von Privatpersonen entwickelt und deckt einfache Eigentumsverhältnisse ab, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnungen. Andere, meist etwas komplizierte Fälle wie z.B.Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen, deckt das Portal nicht ab. Zudem können nicht alle Eigentümer aus jedem Bundesland den Service nutzen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, in welchen Fällen und in welchen Regionen Sie das Portal nutzen können.

Ratgeber_Grundsteuererklärung und Privateigentum_Homepage

In welchen Bundesländern kann ich das Portal nutzen?

Die Plattform wurde für Bundesländer entwickelt, die an folgendem Bundesmodell zur Neuberechnung der Grundsteuer teilnehmen:

Tip

Grundsteuer x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

  • Grundsteuerwert: wird vom Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung ermittelt
  • Steuermesszahl: gesetzlich festgelegt
  • Hebesatz: legt Stadt oder Gemeinde fest

Die Tabelle zeigt, in welchen Bundesländern Sie das Portal nutzen können :

BundeslandNutzung des Portals
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,

Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Nutzung ist möglich
Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Baden-WürttembergNutzung nicht möglich

Für welche Immobilien kann ich das Portal nutzen?

Das Portal „Grundsteuer für Privateigentum” ermöglicht eine stark vereinfachte Möglichkeit zur Übermittlung der Grundsteuer-Erklärung und ist daher grundsätzlich für private Immobilienbesitzer zu empfehlen. Leider deckt das Portal nur einfach gelagerte Sachverhalte wie z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen (ohne jegliche Sondernutzungsrechte) ab. Für alle weiteren Fälle sehen Sie früher oder später im Eingabe-Prozess des Portals einen Screen wie unten dargestellt und müssen ELSTER verwenden.

Ratgeber_Grundsteuererklärung von Privateigentum Error

In den nachfolgenden Übersichten sind die aktuell verfügbaren Optionen für die Nutzung des Portals aufgeführt. Die Verfügbarkeit richtet sich dabei nach

  1. dem Typ des Immobilienbesitzers, sowie
  2. dem Typ der Immobilie
Tip

Hinweis:

Es wird auf der Seite angekündigt, dass ab Ende September ggf. weitere Optionen freigeschaltet werden.

Es können nur Privatpersonen das Portal nutzen. Erbengemeinschaften und Unternehmen müssen ELSTER zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung verwenden.

Tabelle 1: Typ des Immobilienbesitzers

ImmobilienbesitzerNutzung des Portals
Privatperson, Ehepartner:innen, Familie,

unverheiratetes Paar oder eine Bruchteilsgemeinschaft
ist möglich, aber nicht für alle Immobilien-Typen (s. Tabelle 3)
Eine ErbengemeinschaftNutzung nicht möglich
Mehrere Erbenist möglich, aber nicht für alle Immobilien-Typen (s. Tabelle 3)
Eine Organisation, ein Verein, ein Unternehmen,

eine Personengesellschaft, eine Stiftung oder eine Genossenschaft
Nutzung nicht möglich

Darüber hinaus richtet sich die Nutzung des Portals an der Art der Immobilie bzw. der Art des Grundstücks. Besitzen Sie ein normales Einfamilienhaus, ein Doppelhaus oder eine “normale” Eigentumswohnung (ohne Sondereigentum), dann ist das Portal für Sie geeignet. Bei allen weiteren Fällen eines Immobilienbesitzes, müssen Sie ELSTER für die Feststellungserklärung nutzen. Nachfolgend sehen Sie die Nutzungsmöglichkeit nach Immobilientyp:

Art der Immobilie / des GrundstückNutzung des Portals
Einfamilienhaus,

das Gebäude hat eine Wohnung mit einem Eingang
Nutzung ist möglich
Zweifamilienhaus,

das Gebäude hat zwei Wohnungen mit separaten Eingängen
Nutzung ist möglich
Eigentumswohnungist möglich, aber nicht für alle Immobilien-Typen (s. Tabelle 3)
Mehrfamilienhaus,

Das Gebäude hat mehr als zwei Wohnungen
Nutzung nicht möglich
Nicht-Wohngrundstück,

hier sind Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, alleinstehende Garagen,

Wochenendgrundstücke oder gemischt genutzte Grundstücke gemeint
Nutzung nicht möglich
Unbebautes GrundstückNutzung möglich nur wenn kein Erbbaurecht vorliegt
Betrieb der Land- und/oder ForstwirtschaftNutzung nicht möglich
Bodenrichtwert, Bodenrichtwertkarte Berlin Boris
Bodenrichtwert für die Grundsteuer 2022

So finden Sie den Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung

Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung

Besitzen Sie eine Eigentumswohnung, hängt die Nutzung des Portals davon ab, ob es weitere Miteigentumsanteile gibt. Dazu zählt z.B. Sondereigentum wie Gemeinschaftsgärten, Spielflächen, Tiefgaragen etc. Sie können das Portal aktuell nur dann nutzen, wenn es Sondereigentum gibt. Nachfolgend sehen Sie die Übersicht über die verschiedenen Fälle bei Wohnungen.

Tabelle 3: Details zu den Besonderheiten der Eigentumswohnung / des Grundstücks

Gibt es Miteigentumsanteile an einem weiteren Grundstück/Flurstück,

das zusammen mit dem Hauptgrundstück genutzt wird?
Nutzung des Portals
Es gibt keine Miteigentumsanteile an einem weiteren Grundstück.Nutzung ist möglich
Zu dem Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus

oder der Eigentumswohnung gehört ein Anteil an z.B.

einem (Gemeinschafts-)Garten, Grünfläche oder Spielplatz
Nutzung (noch) nicht möglich
Zu dem Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus

oder der Eigentumswohnung gehört ein Stellplatz

in einer Tiefgarage oder Anteil an einem Garagenhof
Nutzung (noch) nicht möglich
Andere Arten an MiteigentumsanteilenNutzung (noch) nicht möglich

Die Anbieter des Portals schreiben, dass ab Ende September eventuell weitere Fälle abgedeckt werden sollen. Bis dahin müssen Sie als Immobilienbesitzer die ELSTER-Software bzw. das ELSTER-Portal nutzen.

Unsere Ratgeber zur energetischen Sanierung

FAQ "Grundsteuererklärung für Privateigentum"

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